Fakten statt Propaganda! In Südtirol dürfen ab 07.04.2021 die Hotels und Geschäfte wieder öffnen!

Auch hier greift die Propaganda der deutschen Bundesregierung nicht mehr, denn in dem angeblichen Hochrisikogebiet Südtirol werden die Hotels und Geschäfte ab 07.04.2021 wieder geöffnet. Ein Südtiroler teilte mir am Telefon mit, dass er Deutschland nicht verstehen kann, denn wollen die mit aller Macht die Wirtschaft an die Wand fahren! Man muss versuchen mit dem Virus zu leben, anstatt von Lockdown zu Lockdown zu springen. In Italien haben die Geschäftsleute rund 45 % des Jahres im Lockdown verbracht was auch nicht wenig war, aber sie haben den Rest, der Zeit wenigstens Geld verdienen können, auch wenn dies nicht das ganze Jahr ersetzt! In Deutschland haben manche Branchen 100 % nicht öffnen können. Die Menschen in Italien haben eine Perspektive nach einem Lockdown, in Deutschland nicht. Deutschland verharrt lieber weiter im Corona-Tiefschlaf!

Corona-Maßnahmen für Handel, Bars und Restaurants, wirtschaftliche Tätigkeiten

Während der Verkauf von Produkten zum Mitnehmen in der Gastronomie derzeit nur in Restaurants möglich ist, wird dies ab 7. April sowohl in Bars (bis 18 Uhr) als auch in Restaurants (bis 20 Uhr) erlaubt sein. Hauszustellungen sind weiterhin von 5 bis 22 Uhr möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen ab 7. April öffnen. Sie müssen jedoch alle geltenden Sicherheitsmaßnahmen einhalten und dürfen Speisen und Getränke ausschließlich den übernachtenden Hausgästen verabreichen.

Einzelhandelstätigkeit ist von Montag bis Samstag zu den normal geltenden Öffnungszeiten erlaubt, am Sonntag hingegen lediglich für Apotheken, Paraapotheken, Zeitungskioske und Tabakläden sowie Geschäfte des Lebensmittelverkaufs. Bisher war die Einzelhandelstätigkeit nur bis 18 Uhr erlaubt und am Samstag geschlossen.

Auf Grundlage der gestern am 31. März mit den Sozialpartnern vereinbarten Schritte ist vorgesehen, in Absprache mit den Vertreter*innen der Wirtschaft und Gewerkschaften die Sicherheitsprotokolle zu ergänzen. Ziel ist es, die Arbeitnehmer*innen sowohl der Privatwirtschaft als auch der öffentlichen Verwaltungen regelmäßigen Tests zum Nachweis möglicher Sars-CoV-2-Infektionen zu unterziehen.

Quelle: Südtiroler Landesverwaltung