Fall Matthias Frey: Rechtsanwalt will nach 22 Jahren Wiederaufnahmeantrag einreichen!

 

 

 

 

Der heute 48-jährige Matthias Frey sitzt seit 22 Jahren im Bayreuther Gefängnis wegen Mordes, Totschlags und wegen der besonderen schwere Schuld! Das bedeutet, dass er frühestens im Jahr 2022 mit einer Chance auf Entlassung rechnen kann aber nicht muss! Frey wurde vorgeworfen das er innerhalb von 5 Tagen 2 Personen mit einer Axt/Beil erschlagen haben soll! Genau hier ist der erste Ansatzpunkt des neuen Rechtsanwalts von Matthias Frey, denn laut vorliegenden Befunden sollen die beiden getöteten Personen mit einem messerähnlichen Gegenstand umgebracht worden sein, was mit einer Axt/Beil nicht funktionieren kann! Viele vorhandene Spuren sollen nicht überprüft bzw. zugeordnet worden sein! So wurde bei dem weiblichen Opfer Spermaspuren entdeckt, die bis heute keiner in Frage kommenden Person zugeordnet worden sind! Laut vorliegenden Protokollen soll eine weitere Person bei der ersten Tag beteiligt gewesen sein, deren Identität aber bis heute nicht bekannt ist! Außerdem sollen bei der Vernehmung von Matthias Frey verbotene Verhörmethoden angewendet worden sein, indem er bedroht und getäuscht worden sein soll! Ebenfalls sollen durch einen Münchner Rechtsmediziner Ungereimtheiten in den Akten-Frey, die dieser vom Vater des Verurteilten zur Verfügung gestellt bekam, festgestellt worden sein, die nie zu einer Verurteilung des Sohnes hätte führen dürfen! Fand die damalige Verteidigung des Matthias Frey ohne ordnungsgemäße rechtliche Verteidigung statt oder weshalb stellte der damalige Verteidiger nicht einen einzigen Beweisantrag! Deshalb soll der neue Anwalt von Frey die unverzügliche Unterbrechung der Vollstreckung bzw. Freilassung gefordert haben!

Nun muss man abwarten, ob das Landgericht, den über 100 Seiten starken Wiederaufnahmeantrag annimmt und der Fall Matthias Frey neu verhandelt wird!

 

 

 

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