Fall Steffen Brunner: Brief vom Wiederaufnahmegericht Kassel – Das Warten geht von Vorne los!

Das Landgericht Kassel (Wiederaufnahmegericht) hat, auf Nachfrage unseres Anwaltes zum Bearbeitungsstand, mitgeteilt, dass ein Richterwechsel im Fall Brunner stattgefunden habe.
Die Richterin, die von nun ab zuständig für den Fall ist, teilte in dem Schreiben mit, dass sie vor Oktober 2019 wohl nicht mit der Bearbeitung des Falles beginnen könne.
Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass die letzten drei Jahre Warten vergebens waren. Vielmehr sieht es so aus, als müsste sich die Richterin von Beginn an in den Fall einarbeiten und als würde die Prüfung der Wiederaufnahme von Neuem beginnen.
Zu den Gründen, wieso ein Wechsel stattgefunden hat, äußerte sich das Landgericht Kassel bedauerlicherweise nicht.

 Schreiben Kassel.pdf

Quelle: https://www.gerechtigkeit-brunner.de/