Familie: Mütter sollen Scheinvätern den leiblichen Vater nennen müssen!

Scheinväter sollen einen Anspruch bekommen, den tatsächlichen Vater ihres Kindes genannt zu bekommen. Darauf drängt der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). “Scheinväter haben grundsätzlich ein Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater des Kindes ist”, sagte er der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Dienstag). “Nur so können sie ihre Ansprüche durchsetzen.” Die Justizministerkonferenz, die ab Mittwoch in Lübeck tagt, soll das Bundesjustizministerium zu einem Gesetz auffordern, das einen Auskunftsanspruch von Scheinvätern gegenüber Müttern vorsieht. Eisenreich fürchtet, dass sich der fehlende Auskunftsanspruch sonst zu Lasten des Kindes auswirken kann. “Weiß der Scheinvater, dass er nicht der leibliche Vater ist, wird er sich möglicherweise weigern, weiterhin Unterhalt zu bezahlen – gerade dann, wenn er den Namen des richtigen Vaters nicht kennt”, sagte er. Das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Es geht dabei um Fälle sogenannter Kuckuckskinder: der Mann erfährt, dass ein anderer der leibliche Vater ist. Der Scheinvater kann zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückverlangen. Allerdings gibt es bisher keinen gesetzlichen Anspruch gegen die Mutter, den tatsächlichen Vater zu nennen. Gerichte konstruierten bisher einen Anspruch; das Bundesverfassungsgericht beendete 2018 diese Praxis. Aufgrund des starken Eingriffs in die Intimsphäre der Mutter müsse der Bundestag ein entsprechendes Gesetz erlassen. 2016 scheiterte ein ähnlicher Vorstoß im Bundestag.

 

Rheinische Post