FDP will Datenschutzbeauftragte für kleine Firmen abschaffen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, die Datenschutzvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen zu lockern. In einem Positionspapier der Bundestagsfraktion zum Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), über welches das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet, kritisieren die Liberalen, dass die Bundesregierung den deutschen Unternehmen zusätzlich zur DSGVO die Pflicht auferlegt habe, schon ab zehn Beschäftigten einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies gebe es nur in Deutschland, heißt es in dem Papier.

"Wir sollten diese Pflicht abschaffen und stattdessen genauer festlegen, wann eine Datenverarbeitung so risikoreich ist, dass ein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten braucht." Die FDP-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Nicola Beer, machte zwar deutlich, dass der Schutz von persönlichen Daten der FDP "ein Herzensanliegen" sei. "Aber rechtliche Regeln müssen auch praktikabel und umsetzbar sein, damit alle sie akzeptieren", sagte Beer der Zeitung. "Genau das ist bei der DSGVO nicht gelungen, gerade weil die Bundesregierung in einigen Punkten über das Ziel hinausgeschossen ist." Vereine und der Mittelstand seien mit ihren Sorgen allein gelassen worden. Auch seien die Befürchtungen noch nicht ausgeräumt, dass mit Inkrafttreten des DSGVO eine neue Abmahnwelle losgetreten werde. "Hier muss nachgearbeitet werden." In dem Positionspapier der FDP heißt es dazu etwa: "Wir tun dem Datenschutz keinen Gefallen, wenn wir den Kanuverein und den Handwerksbetrieb behandeln wie Facebook oder die Schufa." Die Liberalen fordern daher, die DSGVO im Rahmen der im kommenden Jahr anstehenden Evaluierung "in wichtigen Punkten weiterzuentwickeln". So müsse Datenschutz etwa bereits beim Design von Produkten und Software mitgedacht werden – gerade im Hinblick auf die vielen vernetzten Geräte im Alltag. Zudem seien aus Gründen der Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Personen neben der DSGVO spezielle Datenschutzregelungen nötig, die genau regeln, wann und zu welchen Zwecken jemand Daten verarbeiten dürfe, etwa beim vernetzten Auto oder bei Drohnen.