Festnahme eines Steuerberaters wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit sogenannten Corona-Überbrückungshilfen

Presseinformation der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main:

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und das Polizeipräsidium Südhessen haben am 19.12.2022 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Groß-Gerau einen 36-jährigen Steuerberater aus dem Landkreis Groß-Gerau wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs in elf besonders schweren Fällen festgenommen.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, in den Jahren 2021 und 2022 als Steuerberater für elf Gewerbetreibende aus Südhessen Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen III und III Plus gestellt zu haben. Im Rahmen der Antragstellungen soll der Beschuldigte gefälschte Rechnungen bzw. Scheinrechnungen vorgelegt oder falsche Angaben über Hygienemaßnahmen gemacht haben. Insgesamt soll der Beschuldigte in diesen Fällen 65 gefälschte Rechnungen bzw. Scheinrechnungen mit ausgewiesenen Kosten in Höhe von insgesamt über 1,2 Millionen Euro vorgelegt haben. In sechs Fällen kam es zur Auszahlung von Überbrückungshilfen in Höhe über 600.000 Euro. Durch Kontrollen und Überprüfungen des Regierungspräsidiums Gießen und der hessischen Finanzämter konnte die Auszahlung weiterer Überbrückungshilfen verhindert werden.

Um Missbrauch bei Anträgen auf Corona-Hilfen zu vermeiden, war für die Überbrückungshilfen III und III Plus vorgesehen, dass Anträge ausschließlich über sog. Prüfende Dritte, insbesondere Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigten Buchprüfer/innen oder Rechtsanwält/innen, eingereicht werden konnten. Der Festnahme des Steuerberaters vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Südhessen. Im Zeitraum vom 18.11.2021 bis zum 24.05.2022 wurden in dem Ermittlungskomplex die Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten sowie von 31 Gewerbetreibenden durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt 63 Objekten wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt.

Die Auswertung der Beweismittel und die weiteren Ermittlungen haben zu einem dringenden Tatverdacht und dem Erlass eines Haftbefehls gegen gegen den Beschuldigten geführt.

Der Beschuldigte wurde nach seiner Ergreifung dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Groß-Gerau vorgeführt, der den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug setzte. Die Ermittlungen gegen die beteiligten Gewerbetreibenden aus Südhessen werden ebenfalls bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt.

 

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG. Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:

   - Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
   - Sonstige Wirtschaftskriminalität
   - Organisierte Kriminalität
   - Ermittlungsintensive Kapitaldelikte und Cold Cases
   - Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der
     Allgemeinkriminalität
   - Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen 
     Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen
   - jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und 
     Vermögensabschöpfung

Polizeipräsidium Südhessen