Flüchtling-NEWS: Beteiligung an terroristischen Aktivitäten können Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen!

Persönlich begangene terroristische Handlung für Ausschluss von Flüchtlings­anerkennung nicht erforderlich

 

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Ein Asylantrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung beteiligt war. Es ist weder erforderlich, dass der Antragsteller persönlich terroristische Handlungen begangen hat, noch, dass er zu solchen Handlungen angestiftet hat oder daran beteiligt war. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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