In einer beispiellosen Ohrfeige für die Verantwortlichen der Rupert-Mayer-Klinik für Forensische Psychiatrie in Lohr am Main hat das Landgericht Würzburg die Ablehnung eines dringenden Mutterbesuchs für den Untergebrachten Thomas Krebs als eklatant rechtswidrig kassiert. Der Beschluss vom neunten Juni enthüllt ein wahres Chaos aus pauschalen Ausreden, ignoranten Entscheidungen und einem kompletten Versagen der Klinikleitung, die seit Monaten grundlegende Gesetze mit Füßen tritt. Statt einem verzweifelten Mann wenigstens einen begleiteten Kontakt zu seiner eigenen Mutter zu gönnen, mauerten die Verantwortlichen mit hohlen Phrasen und schoben hinterher Gründe nach, die vor Gericht wie Seifenblasen zerplatzten.
Jetzt schlägt Bevollmächtigte mit einer scharfen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales zurück – und fordert eine lückenlose Untersuchung des ganzen Sumpfs aus Inkompetenz und Machtmissbrauch.Die Klinikleitung in Lohr am Main hat offenbar jeglichen Bezug zur Realität und zum Recht verloren, wie das Gericht in seltener Deutlichkeit festnagelt. Statt eine vernünftige Einzelfallprüfung durchzuführen, wurde der Antrag auf den Besuch bei der Mutter einfach mit dem lahmen Verweis auf fehlende Freiheitsgrade abgeschmettert – ein reiner Formalfehler, der jede Abwägung vermissen lässt. Selbst als das Gericht nachhakte, versuchten die Verantwortlichen, nachträglich Gründe aus dem Hut zu zaubern, was die Richter klar als unzulässig brandmarkten.
Immer wieder ignorierten sie Vorgaben zu den Artikeln des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes, lieferten schlampige, pauschale Begründungen und stellten die Resozialisierung des Patienten hintan. Das Gericht sprach von schwerwiegenden, wiederholten und strukturellen Rechtsfehlern, die weit über bloße Ungeschicklichkeit hinausgehen. Stattdessen drängt sich der Verdacht eines handfesten Organisationsversagens in der Führungsebene auf, das nicht nur Thomas Krebs, sondern möglicherweise viele weitere Schicksale in der Klinik zerstört. Die psychische Belastung für den Untergebrachten und seine Familie ist enorm, familiärer Kontakt wird blockiert, Therapieerfolge verzögert und kostbare Gerichtszeit verschwendet – alles wegen eines Systems, das Recht und Menschlichkeit vergessen hat.
Jetzt muss das Staatsministerium in München eingreifen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, verlangt Langrehr in seiner Beschwerde mit Nachdruck. Eine umfassende Prüfung der Entscheidungsträger soll klären, ob hier individuelle Pflichtverletzungen oder ein tiefer liegendes strukturelles Problem vorliegen. Die Klinikleitung muss endlich lernen, Gerichtsentscheidungen ernst zu nehmen, jede Lockerungsentscheidung sauber und einzelfallbezogen zu begründen und das unverschämte Nachschieben von Gründen ein für alle Mal zu lassen. Auch die internen Abläufe – von den Entscheidungswegen über die Qualitätssicherung bis hin zur juristischen Beratung – gehören auf den Prüfstand. Der Fall Krebs ist kein bedauerlicher Ausrutscher, sondern nur die Spitze eines Eisbergs aus wiederholten Fehlern, der das Vertrauen in den gesamten Maßregelvollzug erschüttert. Die Öffentlichkeit und vor allem die Betroffenen erwarten jetzt klare Konsequenzen, bevor weitere Schicksale an dieser Mauer aus Bürokratie und Ignoranz zerschellen. Die Rupert-Mayer-Klinik steht am Pranger – und das zu Recht!

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