Gegen den 56-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen hat die Kriminalinspektion Neustadt übernommen. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die nicht unerheblichen Kosten des Polizeieinsatzes werden ihm in Rechnung gestellt.
Nachtrag zur Pressemitteilung vom 10.09.2019, 08.59 Uhr https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/4370715
Polizeipräsidium Rheinpfalz