Frankfurter Flughafen: Zoll deckt Schmuggel von 60.000 Zigaretten im Reiseverkehr auf

 

Am 5. April kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main vier Gepäckstücke einer Frau und eines Mannes, die bei ihrer Einreise aus Brüssel diese durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren transportieren wollten. Eine Anmeldung beim Zoll hatten die beiden nicht vorgenommen. Die Beamten stellten in jedem der vier Koffer 75 Stangen, also insgesamt 300 Stangen mit insgesamt 60.000 Zigaretten der Marke “Marlboro” fest. Weder die Stangen noch die Schachteln waren mit einer Steuerbanderole versehen. Persönliche Gegenstände hatten die beiden Reisenden kaum dabei. Die Koffer wurden in Guinea aufgegeben und waren bis nach Frankfurt am Main durchgecheckt. Daher hätte die Zollanmeldung für die Zigaretten in Frankfurt im Roten Ausgang für Anmeldepflichtige Waren erfolgen müssen.

“Die persönliche Steuerfreimenge an Zigaretten beträgt pro Person 200 Stück. Diese haben beide bei weitem überschritten. Gegen die mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, und die Zigaretten als Beweismittel sichergestellt” so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Der verhinderte Steuerschaden beträgt 15.118,80 Euro.

Zusatzinformation: Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main insgesamt 1.225 Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet und ein Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro verhindert. 3.880 Steuerstrafverfahren wurden erledigt. 13.843 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages ge-ahndet werden. Auffällig war eine Häufung von Nichtanmeldung von Zigaretten im Reiseverkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Schmuggelfälle aufgedeckt, mit insgesamt ca. 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Ki-logramm Tabak. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro.

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Hauptzollamt Frankfurt am Main