München – Ein Urteil wie ein Donnerschlag im Maßregelvollzug. In Bayern geraten die Regeln der psychiatrischen Unterbringung ins grelle Rampenlicht. Es geht um Freiheit, Sicherheit und die Frage, wie viel Staat ein Mensch ertragen muss. Das Gericht stellt im Fall von Psychiatrie-Opfer Thomas Krebs eindeutig klar: Maßregelvollzug ist kein Straflager, sondern ein sensibler Balanceakt. Wer untergebracht ist, verliert nicht alle Rechte. Lockerungen sind kein Gnadenakt, sondern Teil von Therapie und Wiedereingliederung. Und genau hier habe die Einrichtung versagt.
Im Zentrum der Kritik steht eine Entscheidung der Klinikleitung, die beantragte Lockerung mit dem bloßen Hinweis auf ein noch ausstehendes externes Gutachten abzulehnen. Für das Gericht ist das unzulässig. Die Verantwortung dürfe nicht vertagt werden, die Entscheidung müsse eigenständig und auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse fallen. Ein späteres Nachschieben von Gründen sei tabu. Deutlich wird: Freiheitseinschränkungen (FOLTER) brauchen eine saubere, transparente Begründung. Lockerungen dürfen nicht als Druckmittel missbraucht werden, um Wohlverhalten zu erzwingen oder Therapietreue zu erzwingen. Sie sind kein Disziplinierungswerkzeug, sondern ein Schlüssel zur Resozialisierung.
Besonders scharf zieht das Gericht eine Grenze bei der sogenannten Missbrauchsgefahr. Pauschale Verdächtigungen, bloße Vermutungen oder alte Vorwürfe reichen nicht aus. Entscheidend ist allein die konkrete Gefahr in der konkreten Situation. Begleitete Ausgänge sind anders zu bewerten als unbeaufsichtigte, kurze Schritte in die Freiheit anders als längere Abwesenheit. Nur wenn ernsthafte, belegbare Risiken für erhebliche Straftaten bestehen, darf der Staat Nein sagen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Ablehnung war rechtswidrig und wird aufgehoben. Die Klinik muss neu entscheiden – fair, sorgfältig und mit Respekt vor den Freiheitsrechten. Ein Signal, das weit über diesen Fall hinausreicht.
Weitere Quellen: https://pressecop24.com/?s=lockerungsstufe
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