Freiheitsrechte: Nordrhein-westfälische Polizeigesetz verlangt hellseherische Fähigkeiten von Beamten, um drohende Gefahr zu erkennen!

Polizeigesetz

 

Spöttisch könnte man sagen, dass jetzt jede Polizeidienststelle über eine Glaskugel verfügen muss. Denn das gestern verabschiedete nordrhein-westfälische Polizeigesetz verlangt hellseherische Fähigkeiten, wenn Polizisten eine »drohende Gefahr« erkennen sollen, also etwas, das noch gar nicht da ist. Es ist nicht alles schlecht, was im neuen Polizeigesetz steht, aber: Nie nach 1945 hatte die Polizei in NRW so weitreichende Befugnisse, die in unsere Grundrechte eingreifen. Jeder ist unschuldig, bis er verurteilt ist – gilt das noch, wenn Menschen jetzt zum Tragen elektronischer Fußfesseln gezwungen werden können, ohne dass ein Gericht sie verurteilt hat? Ebenso kann Verdächtigen der Kontakt mit bestimmten Menschen oder das Verlassen eines bestimmten Bereichs verboten werden – auch das alles ohne ein Urteil. Deutschland hat die niedrigste Kriminalität seit 1992, und die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, ist so gering wie seit 30 Jahren nicht mehr. Dass trotzdem Freiheitsrechte geopfert werden und nur noch die Grünen auf die Barrikaden gehen, ist bedenklich.

 

Westfalen-Blatt