#Freilassing: #Tunesier, #Iraker, #Armenier, #Bosnier und #Rumänen an der #Grenze #verhaftet!

Quelle/Foto: Bundespolizei
Quelle/Foto: Bundespolizei

 

Freilassing  – Das vergangene Wochenende (12. – 14. Januar) war für die Freilassinger Bundespolizei sehr arbeitsintensiv. Die Bundespolizisten vollstreckten einige Haftbefehle, griffen mehrere Migranten auf und stellten einen Schleuser.

Am Freitagmittag versuchte ein 24-jähriger Tunesier zu Fuß über die Saalachbrücke in Freilassing einzureisen. Als die Bundespolizisten den Mann kontrollieren wollten, flüchtete er in Richtung Deutschland. Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung auf und konnten den Flüchtenden in einem nahegelegenen Waldstück stellen. Bei der Durchsuchung konnte schnell der Grund für den Fluchtversuch gefunden werden. Der Tunesier konnte keine Ausweisdokumente vorweisen. Die Bundespolizei nahm den Nordafrikaner fest und brachte ihn auf die Dienststelle. Die Beamten stellten bei dem Mann fest, dass er bereits am Vortag versuchte, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Der 24-Jährige wurde am nächsten Tag auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft Traunstein beim Amtsgericht in Laufen vorgeführt und anschließend ins Gefängnis nach Bernau eingeliefert.

Am frühen Freitagabend kontrollierten die Freilassinger Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle auf der A8 einen in Österreich zugelassenen Pkw. Als Insassen stellten die Beamten neben dem armenischen Fahrer noch zwei irakische Staatsangehörige fest. Die beiden Iraker konnten keine für die Einreise nach Deutschland erforderlichen Ausweispapiere vorweisen. Die Beamten nahmen daraufhin den Armenier wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern und die beiden Iraker wegen der versuchten unerlaubten Einreise fest und verbrachten sie zur Inspektion nach Freilassing. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Iraker nach Österreich zurückgewiesen. Sie werden wegen der versuchten unerlaubten Einreise beanzeigt. Auch dem in Österreich lebenden 41-jährigen Armenier wurde die Einreise nach Deutschland verweigert, da er durch die begangene Straftat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet hat. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern.

Am Sonntag (14. Januar) vollstreckten die Bundespolizisten gleich zwei Haftbefehle. In den frühen Morgenstunden kontrollierten die Beamten an der Grenzkontrolle in Schwarzbach einen 35-jährigen Rumänen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten gleich drei aktuelle Haftbefehle, ausgeschrieben von der Staatsanwaltschaft Berlin, fest. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Er muss eine Freiheitsstrafe von insgesamt rund 520 Tagen absitzen.

Ebenfalls am Sonntag ging den Beamten an gleicher Örtlichkeit ein 40-jähriger Bosnier ins Netz. Bei ihm stellten die Bundespolizisten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München fest. Er hatte wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe von 1.800 Euro zu bezahlen. Nachdem seine Ehefrau den geforderten Betrag bei einer Münchner Polizeidienststelle für ihren Mann bezahlt hatte, konnte er seine Reise als freier Mann fortsetzen.