Besondere Gesamtgefahrenlage rechtfertigt zeitlich und räumlich begrenztes allgemeines Versammlungsverbot
Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.06.2017
– 16 E 6288/17 –
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Dauerkundgebung “Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit” gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung im Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17.00 Uhr verboten.
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