G 20 – NEWS: Demonstration während G20-Treffen bleibt einstweilen verboten!

 

 

Besondere Gesamtgefahrenlage rechtfertigt zeitlich und räumlich begrenztes allgemeines Versammlungsverbot 

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.06.2017
– 16 E 6288/17 –

 

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Dauerkundgebung “Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit” gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung im Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17.00 Uhr verboten.

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http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hamburg_16-E-628817_Demonstration-waehrend-G20-Treffen-bleibt-einstweilen-verboten.news24460.htm