Hamburg – Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag (7 E 6460/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag der Anmelderin der Versammlungen „Freihandel Macht Flucht“ gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleiben die Versammlungen des Veranstalters „attac Deutschland“, die für den 07.07.2017 in der zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Großen Reichenstraße bzw. 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Neuen Jungfernstieg angemeldet worden sind, verboten.
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