G20: Eilantrag auf Zulassung von Spontandemonstrationen in Verbotszone der Allgemeinverfügung abgelehnt!

 

Hamburg  – Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit vier Beschlüssen vom gestrigen Tag (75 G 4/17 – 7/17) die einstweiligen Rechtsschutzanträge von Bürgern abgelehnt, die sich gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde vom 1. Juni 2017 wenden, um gegebenenfalls Spontandemonstrationen abzuhalten.

Nach der Allgemeinverfügung ist in einem räumlich begrenzten Bereich der Hamburger Innenstadt das Abhalten von und die Teilnahme an Versammlungen vom 07. Juli 2017, 6:00 Uhr bis zum 08. Juli 2017, 17:00 Uhr untersagt.