G20-Strafprozess um Randale auf Hamburger Elbchaussee dauert deutlich länger – Richter zweifeln an Polizeiarbeit

 

Im Strafprozess um die gewalttätigen Ausschreitungen auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg äußert das Gericht Zweifel an der Ermittlungsakte der Polizei. Auf das “geschriebene Wort” sei “wenig Verlass”, soll es in einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg heißen. Angeklagt sind vier Deutsche und ein Franzose. Gegen sie wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Nach Recherchen des NDR sollen Zeugen bei ihrer Vernehmung während der Hauptverhandlung Aussagen, die die Polizei in deren Namen in der Ermittlungsakte vermerkt hatte, entschieden bestritten haben. Zeugen sollen Polizeivermerke gar als “Quatsch” bezeichnet und beteuert haben, sie hätten solche Aussagen nie gemacht. Nach Recherchen des NDR wollen sich die Richter darum nicht mehr auf “weitere Polizeivermerke” verlassen und laden stattdessen deutlich mehr Zeugen vor als ursprünglich geplant.

Die Richter sind nach der Vernehmung des Ermittlungsführers der Polizei außerdem zu dem Schluss gekommen, dass auf dessen Abschlussbericht “nur wenig gestützt werden kann”, nachdem der Beamte in seiner Vernehmung selbst angebliche Ermittlungsergebnisse als “Arbeitshypothesen” bezeichnet hatte. Auch die Videos vom Aufmarsch auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels seien nicht so aussagekräftig, wie es zuerst schien. Das gelte besonders dann, wenn man die Videos ohne die – aus Sicht der Richter – “suggestiven Bearbeitungen” der Polizei anschaue. Für die Identifizierung des angeklagten Franzosen sei nun ein Sachverständigengutachten geboten.

Auf Anfrage bestätigte ein Gerichtssprecher die Recherchen des NDR. Auch die Äußerung der Kammer, dass “auf das in der Akte ‘geschriebene Wort’ wenig Verlass sei”, treffe zu. Mit dieser Äußerung – so der Sprecher weiter – sei allerdings nicht gemeint, dass Sachverhalte von der Polizei falsch dokumentiert seien, sondern lediglich nicht erschöpfend. Die Einschätzungen der Richter stammen demnach aus einem schriftlichen Beschluss des Gerichts vom 1. März 2019 zur Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers für jeden der fünf Angeklagten. Ursprünglich sei das Oberlandesgericht davon ausgegangen, die Verlesung polizeilicher Ermittlungsvermerke werde die Anzahl der persönlichen Zeugenvernehmungen während der Hauptverhandlung überschaubar halten. Diese Erwartung, so der Gerichtssprecher, habe sich nicht bestätigt. In dem Beschluss vom 1. März heißt es weiter, dass selbst aus Sicht der Polizei “keineswegs alles so klar [sei], wie der Abschlussbericht vermuten lasse.” Der Prozess wird daher mindestens bis zum September dauern – ursprünglich wurde ein Urteil im Mai erwartet.

Die Staatsanwaltschaft wollte sich wegen des laufenden Verfahrens zu dem Sachverhalt nicht äußern. Die Polizei teilte mit, sie schließe sich den Ausführungen des Gerichtssprechers an.

Ermittler hatten die Angeklagten anhand von Videoaufnahmen als Teilnehmer des Aufmarsches auf der Elbchaussee identifiziert. Mittlerweile haben die vier Deutschen zugegeben, am Morgen des 7. Juli 2017 auf der Elbchaussee dabei gewesen zu sein. Erkenntnisse, dass sie dort eigenhändig Gewalt ausgeübt haben oder bewaffnet waren, liegen Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht vor. Trotzdem wirft die Staatsanwaltschaft den jungen Männern im Alter von 18 bis 20 Jahren schweren Landfriedensbruch vor. Sie sollen für alle Sachschäden haften, die aus dem Aufmarsch heraus verursacht worden sind: Die Summe soll sich auf rund eine Million Euro belaufen.

Wegen der gewalttätigen Ausschreitungen während des G20-Gipfels 2017 stand die Hamburger Polizei von Beginn an unter großem Druck. Die Bilder von den Zerstörungen in der Elbchaussee gingen um die Welt. Fast 20 Minuten lang randalierten nach Angaben der Polizei 220 Personen unbehelligt in der noblen Wohnstraße und einer benachbarten Fußgängerzone. Die Randalierer konnten die Flucht ergreifen, bevor die Polizei vor Ort war. Bis heute wurde niemand für die schweren Sachbeschädigungen verurteilt.

Weitere Informationen unter http://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/g20-elbchaussee-103.html

 

Norddeutscher Rundfunk