Ganztagsbetreuung: Städtetag fürchtet Kostenbelastung der Kommunen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Städtetag hat Bund und Länder davor gewarnt, die Kosten für den geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler auf die Kommunen abzuwälzen. "Wenn Bund und Länder sich auf einen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung von Schulkindern einigen sollten, dann muss dieser gut durchfinanziert sein und darf nicht zu Lasten der Städte gehen", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Donnerstagsausgaben). Jedem Kind solle es möglich sein, auch in der Grundschule ganztägig gefördert und betreut zu werden, wenn die Eltern dies wünschten.

"Diese zusätzlichen Angebote am Nachmittag unterstützen die Städte ausdrücklich", so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags weiter. Daher seien die Städte bereit, Verantwortung für den Ausbau der Kapazitäten zu übernehmen. Die Kosten müssten jedoch Bund und Länder zu 100 Prozent tragen, forderte Dedy anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz, die am Donnerstag und Freitag in Weimar tagt. Der Städtetag halte die vom Deutschen Jugendinstitut veröffentlichte Kostenschätzungen für Ausbau und Betrieb der Ganztagsbetreuung für zu gering. Während das Institut davon ausgeht, dass im Jahre 2025 etwa 71 Prozent aller Grundschulkinder auch nachmittags betreut werden sollen, rechnet der Städtetag mit einem deutlich höheren Bedarf an Betreuungsplätzen von mindestens 85 Prozent. Deshalb dürften die Investitionskosten für die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auch deutlich höher sein als die in der Studie angenommenen 3,9 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025, sagte Dedy. Auch die jährlichen Betriebskosten dürften die geschätzten 2,6 Milliarden Euro weit übersteigen. In jedem Fall müsse der Bund die Länder bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe finanziell unterstützen, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags weiter. Da im Koalitionsvertrag lediglich zwei Milliarden Euro des Bundes für die Ganztagsbetreuung vorgesehen sind, bleibe noch eine erhebliche Finanzierungslücke. "Was noch fehlt, um einen Rechtsanspruch zu erfüllen, müssten die Länder tragen, weil sie für die Schulen zuständig sind", sagte Dedy den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".