#GBA: #Anklage gegen ein #mutmaßliches #Mitglied aus #Afghanistan der ausländischen #terroristischen #Vereinigung “#Taliban”!

 

Karlsruhe  – Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Omaid N.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Taliban” beteiligt und durch die Tötung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person aus niedrigen Beweggründen ein Kriegsverbrechen sowie einen Mord begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1, § 211 StGB, §§ 1, 3 JGG). Des Weiteren wird ihm ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG).

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte schloss sich im Jahre 2013 in Afghanistan den “Taliban” an. Dort erhielt er zunächst eine Koranausbildung. Anschließend rekrutierte er gemeinsam mit den Anführern seiner örtlichen “Taliban”-Einheit neue Mitglieder für die Vereinigung und führte einen Waffentransport für sie durch. Kurze Zeit nach seinem Anschluss an die “Taliban” tötete der Angeschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern seiner Einheit einen afghanischen Polizisten. Dieser war zuvor gefangen genommen und von den Anführern der “Taliban”-Gruppe an einen Baum gefesselt worden. Der Angeschuldigte schlug gemeinsam mit anderen Gruppenmitgliedern mehrfach mit einer Holzlatte auf den Kopf des gefesselten Polizisten ein. Anschließend erhielt er von einem der Anführer seiner Gruppe ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow ausgehändigt und gab auf dessen Geheiß eine Salve auf den Gefangenen. Der Polizist verstarb entweder bereits an den Schlägen mit der Holzlatte oder aber spätestens durch die Schüsse. Anschließend sollte der Angeschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern Selbstmordattentate begehen. Dazu war er allerdings nicht bereit und floh. Mithilfe von Schleusern gelangte er über Iran, Türkei, Griechenland und die sogenannte Balkanroute nach Österreich. Im November 2013 erreichte er schließlich Deutschland.

Der Angeschuldigte wurde am 19. Mai 2017 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 52 vom 23. Mai 2017).