GBA: Untersuchungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten beendet!

 

Karlsruhe – Die Untersuchungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste sind abgeschlossen. Sie haben keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) oder andere Straftaten erbracht. Im Einzelnen:

US-amerikanische und britische Nachrichtendienste betreiben wie weltweit alle größeren Nachrichtendienste strategische Fernmeldeaufklärung. Dabei wird das Telekommunikations- und Internetaufkommen unter anderem nach Verkehrsdaten wie beispielsweise IP-Adressen oder Zeiteinstellungen gefiltert. Sowohl die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen als auch die Aufklärung durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages haben keine belastbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass US-amerikanische oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen. Dies gilt nach Einschätzung des für die Spionageabwehr zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auch für Kommunikation, die über in Deutschland verlaufende Glasfaserkabel abgewickelt wird. Zu dem gleichen Ergebnis gelangten die Betreiber des Internetknotens in Frankfurt am Main (DE-CIX) über den dort abgewickelten Datenverkehr. Auch die sogenannten Snowden-Dokumente haben keine konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland ergeben. Den Unterlagen ist zu entnehmen, über welche Techniken und Fähigkeiten die US-amerikanischen Dienste verfügen. Die darin geschilderten Aufklärungsmöglichkeiten waren den deutschen Spionageabwehrbehörden bereits zuvor als technisch machbar bekannt. Sie haben keine Belege dafür gefunden, dass diese Techniken zielgerichtet gegen Deutschland eingesetzt worden sind. Ein solcher Einsatz ergibt sich auch nicht aus den “Snowden-Dokumenten” selbst. Insbesondere geben die Dokumente keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen von Gesetzes wegen kein Raum.