Steffen Brunner Wiederaufnahmeantrag
Wie aus dem Antwortschreiben des Landgericht Kassel zu entnehmen ist, teilt das Gericht seine Antwort auf das Schreiben vom 05.01.2018 erst am 08.08.2018 mit, das eine Entscheidung über das Wiederaufnahmeverfahren voraussichtlich Ende August/Anfang September erfolgen wird! Für ein rechtlich unwichtiges Antwortschreiben braucht das Gericht 8 Monate! Merkwürdig ist die Ankündigung, dass über den Wiederaufnahmeantrag Ende August/Anfang September entschieden werden wird! Kein Anwalt bzw. kein Beschuldigter der ein Wiederaufnahmeantrag eingereicht hatte, konnte so ein Antwortschreiben eines Gerichts bestätigen, bei dem der Termin über eine Entscheidung eines Antrags mitgeteilt wurde! Ebenfalls bestätigte Antragsteller, dass eine Entscheidung über ein Wiederaufnahmeantrag über 2 Jahre Zeit benötigt wurde!
Aktuelles |
09.08.2018, 10:00
Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
Am 09.08.2018 erreichte uns ein Brief aus Kassel, indem es heißt, dass über den Wiederaufnahmeantrag Ende August/Anfang September 2018 entschieden wird. mehr
11.08.2016, 10:00
Wiederaufnahmeantrag
Am 11.08.2016 reichte unser Anwalt, Herr Frank Peter, die Wiederaufnahmeschrift beim zuständigen Wiederaufnahmegericht in Kassel ein. mehr
Gerechtigkeit für Steffen Brunner – In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten!
Unschuldig hinter Gittern: Wie leicht man in die Fänge von Justiz und Gutachterunwesen gerät!
Link:
https://www.gerechtigkeit-brunner.de/Aktuelles/