Gericht stoppt 2. Fall von Psycho-Knast-Willkür in Lohr am Main: Psychiatrie-Opfer feiert bitteren Sieg gegen die Chefärzte!

Sensations-Wendung hinter den dicken Mauern der bayerischen Horror-Psychiatrie! Das Landgericht Würzburg hat der berüchtigten Einrichtung in Lohr am Main eine schallende Ohrfeige verpasst und die Rechte des dort weggesperrten Mannes gestärkt. Die Leitung des sogenannten bayerischen Guantanamo hatte dem gepeinigten Insassen jegliche Erleichterung verweigert und ihn im Hochsicherheitsbereich isoliert, doch diese harte Maßnahme wurde nun von den Richtern eiskalt einkassiert. Das Gericht stellte klar, dass die Klinikleitung bei ihrer rigorosen Ablehnung schlampig gearbeitet und geltendes Recht verletzt hat, weshalb der gesamte Bescheid aufgehoben werden musste und die Ärzte nun völlig neu über das Schicksal des Mannes entscheiden müssen.

Die Vorwürfe der behandelnden Mediziner lesen sich wie das Drehbuch eines packenden Psychothrillers voller tiefem Misstrauen und bizarrer Ängste. Aus Sicht der Anstalt leidet der ältere Herr unter einem massiven, geschlossenen Wahnsystem und zeigt keinerlei Einsicht in seine psychische Erkrankung, da er den Therapeuten sogar finstere Anschläge unterstellt. So ist der Patient felsenfest davon überzeugt, dass sein Trinkwasser vergiftet, die Luft manipuliert und sogar in verpackte Lebensmittel heimlich Medikamente eingeschleust werden, während Pfleger ihm angeblich nächtliche Spritzen verpassen. Die Klinik warnte deshalb eindringlich vor einer unberechenbaren Fluchtgefahr und plötzlichen Ausbrüchen, falls der Senior auch nur in Begleitung des Pflegepersonals den Trakt verlassen dürfte, da er jede Realität wahnhaft verdrehe.

Doch die Richter ließen diese Schauermärchen im Nachhinein nicht gelten und rügten die Heiler für ihr unzulässiges Verhalten im Prozess. Erst vor Gericht hatten die Verantwortlichen plötzlich neue, dramatische Argumente wie Fluchtgedanken und mangelnden Lebenswillen aus dem Hut gezaubert, was rechtlich als unzulässiges Nachschieben von Gründen gilt. Die Justiz mahnte an, dass Erleichterungen im Vollzug kein Instrument zur Disziplinierung sein dürfen, sondern der Resozialisierung dienen müssen, wobei auch die nachgelassene körperliche Kraft des greisen Mannes im Fokus stehen muss. Nun muss die Klinikleitung in die Verlängerung und unter strenger Beachtung des richterlichen Urteils beweisen, ob von dem alten Mann unter ständiger Bewachung wirklich noch eine echte Gefahr ausgeht.

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