Gesetz über die Endlagersuche für Atommüll! 2031 soll Endlager gefunden sein!

 

 

 

 

 

Cottbus – Die nunmehr geplanten Regularien zur Findung eines Endlagers für den deutschen Atommüll bilden zweifellos das weitreichendste Gesetz, das der Bundestag in dieser Wahlperiode verabschieden wird. Bis zum Jahr 2031 soll Klarheit über den Standort herrschen. Und abermals fast zwei Jahrzehnte später soll er den radioaktiven Abfall aufnehmen können. Viele Parlamentarier, die dafür jetzt die Hand heben werden, dürften dann kaum noch unter den Lebenden sein. Doch die Dimension des Problems macht ein Denken über den Tellerrand hinaus notwendig, vor allem über den von Wahlperioden. Schon deshalb ist es ein gutes Signal, dass sich für das Gesetz eine breite Mehrheit bis hinein ins Lager der Opposition gefunden hat. In der Sache selbst geht die Schlacht nun allerdings erst richtig los. Zwar soll es bei der Standortsuche so transparent wie möglich zugehen. Wissenschaftliche Kriterien werden beschworen, genauso wie eine breite demokratische Mitbestimmung der Bürger. Doch irgendwann muss wieder vom Parlament entschieden werden. Und das wird wieder eine politische Entscheidung sein. Aber immerhin handelt es sich nun um ein offenes Verfahren. Die schon vor mehr als 30 Jahren getroffene Vorfestlegung auf den Standort Gorleben ist damit endgültig vom Tisch. Auch gibt es inzwischen Gewissheit darüber, um wie viel Atommüll es sich überhaupt handelt. Denn Deutschland will bis 2022 raus aus dieser Energieform. Daran wird keine Partei mehr rütteln. Das Grundproblem aber dürfte trotz aller geordneten und wissenschaftsbasierten Suche bleiben: Niemand will den strahlenden Abfall in seiner Nachbarschaft haben. So tief und sicher er am Ende auch in irgendwelchen geologischen Formationen ruhen könnte. Als letzter Ausweg, da haben die Linken mit ihrer vorausahnenden Kritik durchaus recht, bleibt womöglich doch nur der Export.

 

 

 

 

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