Gewalt gegen Kinder: Niedersachsen will Videovernehmung erleichtern!

SPD und Grüne planen Bundesratsinitiative – “Müssen gerade für Kinder in Opfersituationen eine angemessene Vernehmung ermöglichen”

Osnabrück. Über eine Bundesratsinitiative wollen SPD und Grüne im Niedersächsischen Landtag erwirken, dass der Kinderschutz in Strafverfahren gestärkt wird und Minderjährige leichter per Videovernehmung befragt werden können – statt im Gerichtssaal Auge in Auge mit den Angeklagten. Das berichtet die “Neue Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

Bisher wird für den Einsatz von audiovisuellen Methoden nicht zwischen minderjährigen und erwachsenen Zeugen unterschieden. Als Voraussetzung für den Einsatz von Videotechnik muss derzeit zudem eine “dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl der Zeugen” vorliegen.

Sozialdemokraten und Grüne im Landtag wollen das Bundesgesetz nun dahingehend ändern, dass eine Videovernehmung von Kindern und Jugendlichen bereits dann zulässig ist, wenn ein “erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeugen zu befürchten ist”. Nach den Worten von SPD-Fraktionschef Grant Hendrik Tonne, der selbst eine Zeit lang als Strafverteidiger tätig war, gilt es, “gerade für Kinder in Opfersituationen eine angemessene Vernehmung zu ermöglichen”. Über den Vorstoß soll kommende Woche im Landtag debattiert werden.

Zahlreiche Studien zeigten, dass der Kinder- und Jugendschutz in der deutschen Justiz nicht den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen oder den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspreche.

Neue Osnabrücker Zeitung