Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2016 – 1 K 2903/15.F, 1 K 1259/16.F –
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Die Verpflichtung zur bargeldlosen Entrichtung der Rundfunkbeiträge ist zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung in zwei Verfahren bekanntgegeben.