Gießen: Nach 18 Jahren erfolgt Festnahme im Mordfall Johanna Bohnacker!

 

Gemeinsame Presseerklärung vom 25.10.2017

Festnahme im Fall “Tötungsdelikt zum Nachteil von Johanna Bohnacker” (1999/2000) – Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz am 26.10.2017

Am heutigen Tag konnte in Friedrichdorf (Hochtaunuskreis) ein 41 Jahre alter Mann von der Kriminalpolizei Gießen festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen wurde der vorbestrafte Beschuldigte am frühen Abend dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Gießen vorgeführt. Es erging Haftbefehl wegen Mordes und besonders schwerer sexueller Nötigung. Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, die damals achtjährige Johanna Bohnacker am Nachmittag des 02.09.1999 im Bereich eines in Ranstadt-Bobenhausen gelegenen Radweges gewaltsam in sein Fahrzeug – einen “VW Jetta” – verbracht und sich im Folgendem an dem Mädchen sexuell vergangen zu haben. Anschließend soll er das Kind getötet und den Leichnam in einem Waldstück in der Gemarkung Alsfeld-Lingelbach abgelegt haben, wo die sterblichen Überreste am 01.04.2000 aufgefunden wurden. Im Rahmen der Haftvorführung räumte der Beschuldigte den überwiegenden Teil des Tatvorwurfs ein. Die genauen Hintergründe der Festnahme sowie die aktuellen Ermittlungsergebnisse sollen morgen (Do., den 26.10.2017) im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt gegeben werden.