Giftiger Glyphosat-Mix: #Campact klagt auf Herausgabe von Antragsunterlagen

Foto by: Screenshot Twitter Campact
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weigert sich weiter, Campact Informationen über die Zulassungsanträge für glyphosathaltige Pestizide zur Verfügung zu stellen. Daher hat die Bürgerbewegung beim Verwaltungsgericht Braunschweig auf Herausgabe der Unterlagen geklagt. Bekannt ist, dass für 29 Glyphosat-Pestizide Anträge auf weitere Zulassungen gestellt wurden. Die meisten der bestehenden laufen am 14. Dezember 2019 aus. Aber um welche Glyphosat-Mixturen es geht und wie die Hersteller ihre angebliche Unbedenklichkeit für Mensch und Natur belegen, bleibt weiter intransparent.

Es handelt sich dabei um Anträge für Pestizide aus einem Mix von Glyphosat und anderen Chemikalien, u.a. von Herstellern wie Monsanto Agrar Deutschland und Syngenta Agrar. Glyphosat beschleunigt den Artenschwund und steht im Verdacht, Krebs zu erregen, ist aber als Wirkstoff in der EU noch zugelassen. Die Behörden müssen prüfen, ob durch die Pestizide Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen. Auf welcher Datenbasis die Anträge beruhen und mit welchen Studien sie belegt werden, ist bislang unbekannt.

“Es gab so viele Skandale um die Zulassung von Glyphosat. Jetzt muss endlich Schluss sein mit der Geheimniskrämerei!”, sagt Matthias Flieder von Campact. “Landauf, landab beraten in Deutschland Landwirte in diesen Tagen über den Glyphosat-Verzicht, Städte und Gemeinden planen ihre glyphosatfreie Pflanzsaison. Nur das BVL deckt weiter die Agrokonzerne, als wenn nichts wäre.” Die von Campact beauftragte Rechtsanwältin Dr. Michéle John betont: “Wir haben den Weg der Klage empfohlen, weil es sich bei den begehrten Unterlagen um Umweltinformationen über Emissionen handelt, die herauszugeben sind. Jedenfalls wiegt das öffentliche Interesse hier schwerer als die vom BVL angeführten Geschäftsgeheimnisse der Hersteller.”

Pro Jahr werden in Deutschland fast 5.000 Tonnen glyphosathaltiger Spritzmittel eingesetzt. Ein Riesengeschäft, das sich nach Campact-Recherchen unter anderem die Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Evergreen Garden Care, Albaugh TKI d.o.o., Barclay Chemicals Manufacturing Ltd., Cheminova A/S, ISK Biosciences Europe N.V. und die Syngenta Agro GmbH nicht entgehen lassen wollen. Dabei mehren sich die Belege, dass durch die großflächige Vernichtung von Disteln, Klee oder Löwenzahn Insekten wie Bienen oder Schmetterlinge keine Nahrung mehr finden und das fatale Folgen für die Artenvielfalt hat.

Der Streit um die Unterlagen geht ins zweite Jahr. Campact hatte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) am 19. März 2018 beim BVL nach Herstellern und Produktnamen gefragt und die Herausgabe der Antragsunterlagen beantragt. Am 25. April hat die Behörde die Anfrage abgelehnt. Auch einen Einspruch gegen die Ablehnung wies das BVL am 10. Dezember endgültig zurück. Doch der Weg der Klage steht Campact frei. Campact fordert seit Jahren ein Verbot des Ackergiftes und hat u.a. die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat maßgeblich vorangetrieben. Zurzeit fordern über 200.000 Menschen, dass Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ein Verbot des Agrargiftes nicht weiter behindern soll (https://www.campact.de/glyphosat/plan/).

Weitere Informationen: Klageschrift vom 10. Januar 2019: http://ots.de/43YoDf