Griesen: Pakistaner schleust fünf Landsmänner ein

Griesen

 

Die Bundespolizei hat am Sonntag (20. Januar) auf der B23 bei Griesen einen Pkw mit deutschen Kennzeichen gestoppt. Im Auto saßen mehr Personen, als überhaupt Sitzplätze verfügbar waren. Um eine Einsichtnahme ins Fahrzeug zu unterbinden, waren die Scheiben im Bereich der Rückbank des Wagens mit Folie beklebt. Auf die Kontrolle der sechs pakistanischen beziehungsweise indischen Insassen folgte sogleich deren Festnahme. Der Verdacht der Beamten: Ein Schleusungsfall auf der Bundesstraße in Richtung Garmisch-Partenkirchen.

Der Pkw wurde im Rahmen der Grenzkontrollen angehalten. Keiner der sechs jungen Männer konnte den Bundespolizisten gültige Grenzübertrittspapiere aushändigen. Sie wurden für die anschließenden Ermittlungen alle zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich bei dem Fahrer um einen 23-jährigen Pakistaner, dessen Abschiebung aus der Bundesrepublik ausgesetzt ist. Gemeldet ist er derzeit im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg). Er erklärte bei seiner Befragung, ausschließlich aus touristischen Zwecken ins deutsch-österreichische Grenzgebiet gefahren zu sein. Dass die bei der Durchsuchung des Autos und der Personen aufgefundenen 2.400 Euro als Schleuserlohn in Frage gekommen wären, bestritt er. Das Geld und das Fahrzeug wurden sichergestellt.

Die Rosenheimer Ermittler gehen davon aus, dass der mutmaßliche Schleuser seine fünf Begleiter schon in Italien in sein Auto hat einsteigen lassen. Drei seiner Mitfahrer stammen eigenen Angaben zufolge ursprünglich aus Pakistan. Die zwei anderen Begleiter sind gebürtige Inder. Einer der beiden war den Nachforschungen der Bundespolizei zufolge im Herbst des vergangenen Jahres seiner Abschiebung aus Deutschland zuvorgekommen, indem er sich offenbar ins Ausland abgesetzt hatte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ist er zusammen mit zwei Pakistanern nach Österreich zurückgewiesen worden. Der zweite Inder wurde an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Ein Pakistaner konnte aufgrund seines jugendlichen Alters der Obhut des Jugendamtes anvertraut werden. Der Fahrer wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Auf richterliche Anordnung hin musste er in München die Untersuchungshaft antreten.

Bundespolizeiinspektion Rosenheim