Haftbefehl gegen Schwetzinger Druide erlassen?

 

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Februar 2017 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den

66-jährigen deutschen Staatsangehörigen Karl Burghard B.

erwirkt. Er ist dringend verdächtig, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben (§ 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). Er steht darüber hinaus im Verdacht, sich gemeinsam mit weiteren Beschuldigten zu einer rechtsterroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) zusammengeschlossen zu haben (vgl. Pressemitteilung Nummer 8 vom 25. Januar 2017). Das Ziel der Vereinigung soll es sein, bewaffnete Angriffe auf Polizisten als Repräsentanten des Staates, Asylsuchende und Menschen der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu begehen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft am 25. Januar 2017 aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs bundesweit mehrere Wohnungen und weitere Räumlichkeiten durchsucht, darunter auch die Wohnungen von Karl Burghard B. Dabei wurden bei dem Beschuldigten unter anderem Schussapparate sowie Munition sichergestellt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen sollten die sichergestellten Gegenstände zur Umsetzung der Ziele der Vereinigung verwendet werden.

Der Beschuldigte befindet sich bereits in anderer Sache in Haft. Im vorliegenden Verfahren wurde er heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und Untersuchungshaft in Form von Überhaft angeordnet hat.

 

 

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