HAFTBEFEHL-HAMMER IN DEUTSCHLAND! ÜBER 148.000 MENSCHEN GESUCHT – FAST 90 PROZENT MIT AUSLÄNDISCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT! AfD SCHLÄGT ALARM UND FORDERT KONSEQUENZEN!

BERLIN – Diese Zahlen sorgen für politischen Zündstoff und werfen brisante Fragen zur Durchsetzung von Recht und Gesetz in Deutschland auf! Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren zum Stichtag 1. Juli 2026 insgesamt 148.311 Menschen im zentralen polizeilichen Informationssystem wegen nicht vollstreckter Haftbefehle zur Fahndung ausgeschrieben. Besonders auffällig ist die Verteilung nach Staatsangehörigkeit: Laut den veröffentlichten Angaben besaßen 87,3 Prozent der gesuchten Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, während lediglich 11,2 Prozent ausschließlich deutsche Staatsbürger waren. Weitere 1,5 Prozent verfügten neben der deutschen über mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Damit betrifft die Fahndungsstatistik eine gewaltige Zahl von Menschen, deren Festnahme bislang nicht vollzogen werden konnte. Bekannt wurden die Angaben durch eine parlamentarische Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier. Auch die AfD-Abgeordnete Baum greift die Zahlen auf und erhebt schwere Vorwürfe gegen die bisherige Sicherheits- und Migrationspolitik. Ihrer Ansicht nach handelt es sich um das Ergebnis jahrelanger politischer Fehlsteuerungen. Wenn nahezu neun von zehn gesuchten Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sei dies aus ihrer Sicht kein statistischer Zufall, sondern Ausdruck erheblicher staatlicher Sicherheitsprobleme. Doch hinter dieser gewaltigen Zahl verbirgt sich eine wichtige Unterscheidung: Ein offener Haftbefehl bedeutet nicht automatisch, dass sich der Gesuchte noch in Deutschland aufhält oder wegen eines schweren Gewaltverbrechens gesucht wird. Auch nicht bezahlte Geldstrafen können zu entsprechenden Haftbefehlen führen. Zudem weist das Bundesinnenministerium darauf hin, dass deutsche Staatsbürger innerhalb Deutschlands häufig leichter ausfindig zu machen sind, während sich ausländische Gesuchte teilweise längst im Ausland befinden oder bereits abgeschoben wurden. Die Statistik erfasst somit auch ältere, noch nicht erledigte Fahndungen. Dennoch bleibt die politische Kernfrage bestehen: Wie wirksam können rechtskräftige Entscheidungen und bestehende Haftbefehle durchgesetzt werden, wenn eine derart große Zahl von Personen über längere Zeit nicht festgenommen werden kann? 

Für die AfD ist die Antwort eindeutig: Der Staat müsse bei der Vollstreckung offener Haftbefehle und beim Umgang mit ausländischen Straftätern erheblich konsequenter handeln! Baum spricht von einem massiven Sicherheitsdefizit und sieht in den Zahlen den Beleg eines politischen Kontrollverlustes. Nach ihrer Auffassung darf Deutschland nicht hinnehmen, dass Menschen mit offenen Haftbefehlen weiterhin einer Festnahme entgehen. Besonders entschieden richtet sich ihre Kritik gegen Fälle, in denen gesuchte Personen das Land verlassen haben, abgeschoben wurden oder sich dem Zugriff der Behörden entziehen. Wer bereits abgeschoben worden sei und weiterhin per Haftbefehl gesucht werde, dürfe nach ihren Vorstellungen nicht erneut nach Deutschland einreisen. Wer sich innerhalb Deutschlands dem Vollzug eines Haftbefehls entziehe, müsse festgenommen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ausgewiesen beziehungsweise abgeschoben werden. Die AfD fordert deshalb wirksame Grenzkontrollen, konsequente Zurückweisungen im Rahmen des geltenden Rechts, die Vollstreckung offener Haftbefehle und die Abschiebung ausländischer Straftäter. Dabei stellt sich allerdings auch die Frage, welche Hindernisse Polizei, Justiz und Ausländerbehörden tatsächlich überwinden müssen. Fehlende Aufenthaltsinformationen, internationale Fahndungsverfahren, komplizierte Identitätsfeststellungen, unterschiedliche Zuständigkeiten und rechtliche Grenzen bei Abschiebungen können die Vollstreckung erheblich erschweren. Auch ein Blick auf die Entwicklung der Zahlen ist aufschlussreich: Zum 1. April 2025 waren 148.515 Menschen wegen nicht vollstreckter Haftbefehle ausgeschrieben, während am 1. Juli 2026 insgesamt 148.311 Personen registriert wurden. Die Gesamtzahl hat sich damit kaum verändert. Gleichzeitig wurden im Jahr 2025 nach Regierungsangaben 129.897 Fahndungsausschreibungen erledigt, während 128.650 neue hinzukamen. Das zeigt, dass die Behörden durchaus in großem Umfang Haftbefehle vollstrecken oder Fahndungen anderweitig erledigen. Die hohe Gesamtzahl allein belegt deshalb weder, dass die Polizei untätig wäre, noch dass sich sämtliche Gesuchten unbehelligt in Deutschland aufhalten. Sie macht aber deutlich, wie groß der weiterhin bestehende Fahndungsbestand ist. 

JETZT ENTRENNT SICH DIE POLITISCHE DEBATTE AN EINER ENTSCHEIDENDEN FRAGE: WIE VIEL SICHERHEIT KANN DER STAAT TATSÄCHLICH GARANTIEREN? Während die AfD die Zahlen als Beleg einer verfehlten Sicherheits- und Migrationspolitik wertet und entschiedenere Maßnahmen verlangt, warnen andere Innenpolitiker und Strafrechtsexperten davor, aus der Staatsangehörigkeit aller gesuchten Personen unmittelbar Rückschlüsse auf Kriminalitätsbelastung oder Gefährlichkeit zu ziehen. Denn die Zusammensetzung der offenen Haftbefehle unterscheidet sich erheblich von der Zusammensetzung neu ausgeschriebener Fahndungen. Bei den Neuerfassungen lag der Anteil deutscher Staatsbürger im Jahr 2025 beispielsweise bei 38,7 Prozent und damit deutlich höher als beim gesamten Bestand der offenen Haftbefehle. Das lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass deutsche Gesuchte häufiger schneller gefunden werden können und ausländische Gesuchte, die Deutschland bereits verlassen haben, länger im Fahndungssystem verbleiben. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler betont deshalb, dass insbesondere bei gefährlichen Gewalttätern und Wiederholungstätern die Vollstreckung konsequent und mit hoher Priorität betrieben werden müsse. Diese Forderung berührt den eigentlichen Kern der Sicherheitsdebatte: Wie können Behörden schwere Straftäter schneller aufspüren, internationale Fahndungen verbessern und rechtskräftige Entscheidungen wirksam durchsetzen, ohne dabei die Unterschiede zwischen einzelnen Delikten, Aufenthaltsstatus und rechtlichen Voraussetzungen zu ignorieren? Auch Grenzkontrollen können offene Haftbefehle aufdecken, ersetzen aber weder eine funktionierende internationale Polizeizusammenarbeit noch die Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Zugleich gilt, dass eine ausländische Staatsangehörigkeit allein keinen Abschiebungsgrund darstellt und Ausweisungen sowie Abschiebungen an gesetzliche Voraussetzungen gebunden sind. Baum und ihre Partei sehen dennoch einen dringenden politischen Handlungsbedarf und verlangen einen deutlich härteren Kurs. Für Bürger bleibt vor allem entscheidend, dass rechtsstaatliche Entscheidungen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich umgesetzt werden. Die aktuellen Zahlen liefern damit reichlich Stoff für eine heftige politische Auseinandersetzung über Grenzschutz, Strafverfolgung, Abschiebungen und die Leistungsfähigkeit staatlicher Behörden. Denn hinter der Debatte um mehr als 148.000 offene Haftbefehle steht eine Frage, die unabhängig von der Parteizugehörigkeit beantwortet werden muss: Wie lassen sich bestehende Fahndungen schneller und erfolgreicher abschließen, damit Recht und Gesetz für alle Menschen gleichermaßen durchgesetzt werden?

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