Berlin – Diese Zahlen haben es in sich und werfen brisante Fragen zur inneren Sicherheit Deutschlands auf!Während die Politik nahezu täglich über Extremismus, Terrorgefahr, politische Gewalt und den Schutz der Bevölkerung diskutiert, offenbart eine offizielle Antwort der Bundesregierung ein beunruhigendes Bild: Zum Stichtag 30. September 2025 waren in Deutschland insgesamt 2.231 offene Haftbefehle gegen 1.765 Personen mit politisch motiviertem Hintergrund registriert! Das geht aus der Bundestagsdrucksache 21/8741 vom 20. Oktober 2026 hervor, mit der die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion unter der Drucksachennummer 21/8349 reagierte. Die entsprechenden Fahndungen waren im Polizeilichen Informationssystem INPOL-Z, dem gemeinsamen Informations- und Fahndungssystem der Polizeien von Bund und Ländern, gespeichert. Hinter den Zahlen verbirgt sich ein gewaltiger Fahndungskomplex, der von politisch rechts und links eingeordneten Personen über religiös oder ausländisch ideologisch motivierte Extremismusbereiche bis zu weiteren politischen Zuordnungen reicht. Besonders bemerkenswert ist die Differenz zwischen den offenen Haftbefehlen und den betroffenen Personen: Gegen einzelne Gesuchte können mehrere Haftbefehle bestehen. Deshalb bedeutet die Zahl von 2.231 Haftbefehlen ausdrücklich nicht, dass ebenso viele unterschiedliche Menschen gesucht werden. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass alle Betroffenen in Deutschland untergetaucht sind oder dass jeder Haftbefehl unmittelbar auf einer politisch motivierten Straftat beruht. Die Bundesregierung stellt selbst klar, dass auch allgemeinkriminelle Delikte Anlass eines Haftbefehls gegen eine Person mit politisch motiviertem Hintergrund sein können. Doch das macht die Dimension dieser Fahndungszahlen keineswegs belanglos. Schließlich handelt es sich um behördlich erfasste offene Haftbefehle, deren Bearbeitung für Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden eine erhebliche Aufgabe darstellt. Die Zahlen liefern damit politischen Sprengstoff: Wie erfolgreich werden solche Fahndungen bearbeitet? Welche Hindernisse bestehen bei der Vollstreckung? Und wie gelingt es den Behörden, gefährliche Tatverdächtige oder rechtskräftig Verurteilte tatsächlich ausfindig zu machen? Die Bundesregierung führt bereits seit 2012 halbjährliche Erhebungen über offene Haftbefehle im Bereich politisch motivierter Kriminalität durch. Bei den veröffentlichten Werten handelt es sich allerdings um Momentaufnahmen, denn Haftbefehle können zwischen den Stichtagen erlassen, vollstreckt oder auf andere Weise erledigt werden. Dennoch zeigt der längerfristige Vergleich eine auffällige Entwicklung: Am 23. September 2015 waren noch 1.170 offene Haftbefehle gegen 929 Personen erfasst, am 30. September 2020 bereits 1.840 Haftbefehle gegen 1.456 Personen und am 30. September 2024 schließlich 2.201 Haftbefehle gegen 1.750 Personen. Ein Jahr später stieg die Zahl auf 2.231 Haftbefehle gegen 1.765 Personen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Zuwachs von 30 offenen Haftbefehlen und 15 betroffenen Personen. Im Vergleich zur Erhebung von 2015 hat sich die Zahl der offenen Haftbefehle damit nahezu verdoppelt. Allerdings lässt sich daraus allein nicht ableiten, dass sich die Zahl politisch motivierter Straftaten entsprechend entwickelt hätte. Die Daten zeigen vielmehr, wie viele Haftbefehle an den jeweiligen Stichtagen noch offen waren. Gerade deshalb müssen sich Politik und Sicherheitsbehörden die Frage gefallen lassen, welche Ursachen hinter dieser langfristigen Entwicklung stehen und welche konkreten Maßnahmen zur wirksamen Bearbeitung der Fahndungen erforderlich sind.
Besonders brisant wird es beim Blick auf die politische und ideologische Zuordnung der offenen Haftbefehle!Die Bundesregierung nennt für den Stichtag 30. September 2025 insgesamt 688 offene Haftbefehle im Bereich politisch rechts motivierter Kriminalität, womit dieser Phänomenbereich die höchste Zahl unter den ausdrücklich benannten politischen und ideologischen Kategorien aufweist. Im Bereich politisch links motivierter Kriminalität wurden dagegen 94 offene Haftbefehle registriert. Damit lag die Zahl der dem rechten Phänomenbereich zugeordneten Haftbefehle mehr als siebenmal so hoch wie die entsprechende Zahl im linken Bereich. Doch damit ist die Aufstellung keineswegs vollständig. Weitere 550 offene Haftbefehle entfielen auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie“. Diese Kategorie umfasst politisch motivierte Kriminalität, bei der eine religiöse Ideologie als prägender Hintergrund eingeordnet wird. Gerade bei der Bekämpfung terroristischer Netzwerke und extremistischer Strukturen kommt solchen Zuordnungen eine besondere sicherheitspolitische Bedeutung zu, ohne dass sich jeder dort erfasste Haftbefehl mit einem Terrorismusdelikt gleichsetzen ließe. Im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie“ wurden weitere 294 offene Haftbefehle verzeichnet. Dabei ist entscheidend, dass die Bezeichnung „ausländische Ideologie“ eine behördliche Einordnung des politischen Hintergrunds beschreibt und keine Aussage über die Staatsangehörigkeit einer gesuchten Person darstellt. Den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – sonstige Zuordnung“ führt die Bundesregierung mit 605 offenen Haftbefehlen auf. Zusammen ergeben die genannten Kategorien exakt die offiziell ausgewiesenen 2.231 offenen Haftbefehle. Doch auch die Aufschlüsselung nach der Schwere der zugrunde liegenden Delikte ist aufschlussreich. Die ausführliche Regierungsantwort unterscheidet drei Prioritätsstufen: Priorität 1 betrifft Terrorismusdelikte, beispielsweise nach den Paragrafen 129a und 129b des Strafgesetzbuches. Priorität 2 umfasst Gewaltdelikte mit oder ohne unmittelbaren Bezug zur politisch motivierten Kriminalität, darunter etwa Körperverletzungsdelikte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Priorität 3 erfasst sonstige Delikte, darunter auch allgemeinkriminelle Taten. Von den 2.231 offenen Haftbefehlen entfielen 281 auf Priorität 1, weitere 575 auf Priorität 2 und 1.375 auf Priorität 3. Besonders auffällig ist die Verteilung innerhalb der einzelnen Phänomenbereiche. Im Bereich der politisch rechten Kriminalität wurden 688 Haftbefehle gezählt, davon keiner in Priorität 1, jedoch 155 in Priorität 2 und 533 in Priorität 3. Bei politisch linker Kriminalität waren es 3 Haftbefehle der ersten, 33 der zweiten und 58 der dritten Prioritätsstufe. Im Bereich ausländischer Ideologie verzeichneten die Sicherheitsbehörden 26 Haftbefehle der ersten, 116 der zweiten und 152 der dritten Stufe. Im Bereich religiöser Ideologie entfielen 247 Haftbefehle auf die höchste Prioritätsstufe, hinzu kamen 133 der zweiten und 170 der dritten Stufe. In der sonstigen Zuordnung waren es 5, 138 und 462. Gerade der hohe Anteil von Haftbefehlen der höchsten Priorität im Bereich religiöser Ideologie verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung nennt zudem eine wichtige Information zum Aufenthaltsort: Von den 275 Personen, die zum Stichtag wegen mindestens eines Haftbefehls der Priorität 1 gesucht wurden, hielten sich nach den Angaben der zuständigen Dienststellen 249 im Ausland auf, während bei 25 Personen der Aufenthaltsort unbekannt war. Lediglich eine dieser Personen hielt sich nach Behördenkenntnis zum Erhebungsstichtag im Inland auf. Diese Zahlen zeigen, warum eine pauschale Behauptung, Hunderte wegen Terrorismus gesuchte Personen bewegten sich ungehindert durch Deutschland, durch die amtlichen Angaben gerade nicht gedeckt wäre. Sie machen zugleich deutlich, wie stark die Vollstreckung schwerwiegender Haftbefehle von internationalen Fahndungen, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und der Ermittlung unbekannter Aufenthaltsorte abhängen kann. Für die Behörden bleibt die Aufgabe gewaltig: Politischer Extremismus kennt unterschiedliche Erscheinungsformen, und jede offene Fahndung muss entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen, der Gefahrenlage und den tatsächlichen Möglichkeiten bearbeitet werden.
Und jetzt kommt der nächste politische Aufreger: Für den Stichtag 30. September 2026 kann die Bundesregierung noch immer keine abschließenden Zahlen zu diesen politisch eingeordneten Haftbefehlen nennen! Ausgerechnet in einer Zeit, in der die öffentliche Debatte über Extremismus, Gewaltbereitschaft, Terrorismusbekämpfung und staatliche Sicherheitsmaßnahmen mit großer Intensität geführt wird, verweist die Regierung in ihrer Antwort darauf, dass die neue Erhebung noch nicht abgeschlossen sei. Wörtlich heißt es in der Bundestagsdrucksache 21/8741: „Die Erhebung ist noch nicht abgeschlossen, sodass noch keine Beauskunftung erfolgen kann.“ Damit stammen die jüngsten in dieser Antwort vollständig ausgewiesenen Vergleichszahlen für den Bereich politisch motivierter Kriminalität weiterhin vom 30. September 2025, obwohl die Regierungsantwort erst am 20. Oktober 2026 übermittelt und die entsprechende Bundestagsmeldung am 26. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Ob die Zahl der offenen Haftbefehle seitdem gestiegen oder gesunken ist, lässt sich aus dieser Mitteilung nicht feststellen. Fest steht lediglich, dass zum Zeitpunkt der Antwort keine abgeschlossene Auswertung zum Stichtag 30. September 2026 vorlag. Das ist kein Beweis dafür, dass Fahndungen unterblieben wären oder Sicherheitsbehörden ihre Arbeit eingestellt hätten. Es ist aber eine berechtigte Grundlage für kritische Nachfragen nach der Aktualität und Transparenz sicherheitsrelevanter Statistiken. Denn wenn die Öffentlichkeit über die Bedrohung durch verschiedene Formen des Extremismus diskutiert, sollten nachvollziehbare Zahlen eine wichtige Grundlage dieser Debatte sein. Dabei geht es nicht darum, einzelne politische Lager gegeneinander aufzurechnen oder sämtliche offenen Haftbefehle als unmittelbar bevorstehende Gewalttaten darzustellen. Es geht um überprüfbare Tatsachen, behördliche Prioritäten und das Vertrauen der Bevölkerung in einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Besonders erklärungsbedürftig erscheint dabei die langfristige Entwicklung der offenen Haftbefehle: Während 2015 insgesamt 1.170 offene Haftbefehle gegen Personen mit politisch motiviertem Hintergrund erfasst waren, lag der Wert 2025 bei 2.231. Gleichzeitig zeigt der Vergleich zwischen 2024 und 2025 unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Phänomenbereiche. Die politisch rechts zugeordneten Haftbefehle gingen von 730 auf 688 zurück, die politisch links zugeordneten von 98 auf 94. Dagegen stieg der Bereich religiöser Ideologie von 516 auf 550, der Bereich ausländischer Ideologie von 279 auf 294 und die sonstige Zuordnung von 578 auf 605. Solche Veränderungen verdienen eine sachliche Ursachenanalyse, statt sie lediglich für politische Schlagzeilen zu benutzen. Auch die Verteilung nach Prioritätsstufen gibt Anlass zu genauer Betrachtung: Von 2024 auf 2025 stieg die Zahl der offenen Haftbefehle der höchsten Priorität von 262 auf 281, während die zweite Prioritätsstufe von 520 auf 575 zunahm. Die dritte Stufe ging dagegen von 1.419 auf 1.375 zurück. Dahinter stehen unterschiedliche Delikte, Fahndungslagen und mögliche Vollstreckungshindernisse. Eine pauschale Bewertung sämtlicher Fälle wäre deshalb irreführend. Dennoch bleibt die zentrale Frage bestehen: Wie gelingt es dem Staat, berechtigte Haftbefehle konsequent durchzusetzen, potenziell gefährliche Personen rechtzeitig zu lokalisieren und zugleich die rechtsstaatlichen Grenzen polizeilichen Handelns einzuhalten? Die Verantwortung verteilt sich auf Staatsanwaltschaften, Gerichte, Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie bei internationalen Fahndungen auf die jeweils zuständigen Partnerbehörden. Die Antwort der Bundesregierung macht ausdrücklich deutlich, dass in den erfassten Fällen polizeiliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet wurden und Ausschreibungen in nationale sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch internationale Fahndungssysteme erfolgen. Ob und wann diese Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden können, bleibt allerdings von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Der eigentliche politische Paukenschlag liegt deshalb nicht in der Behauptung, Deutschland lasse sämtliche Gesuchten einfach unbehelligt laufen, sondern in der dokumentierten Größenordnung offener Haftbefehle und der weiterhin fehlenden aktuellen Gesamtauswertung für den politisch motivierten Bereich. Wenn mehr als zweitausend Haftbefehle gegen Personen mit politisch motiviertem Hintergrund an einem Stichtag offen sind, muss die Öffentlichkeit erfahren können, wie sich diese Zahl entwickelt, welche Risiken dahinterstehen und welche Fortschritte die Sicherheitsbehörden tatsächlich erzielen. Die Bundesregierung sollte daher die abgeschlossene Erhebung für 2026 möglichst zeitnah vorlegen und die Entwicklung transparent erläutern. Denn innere Sicherheit beginnt nicht mit markigen politischen Ankündigungen, sondern mit einer funktionierenden Justiz, wirksamer Fahndung und nachvollziehbarer Rechenschaft gegenüber der Bevölkerung!
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