Haftbefehl wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) vollstreckt

 

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18. September 2017) einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 15. September 2017 gegen

den mindestens 19-jährigen irakischen Staatsangehörigen Abbas R.

durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin vollstrecken lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) (§§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB) ein Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB) begangen zu haben.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte schloss sich spätestens im Juni 2014 in Mossul/Irak dem sogenannten Islamischen Staat an. Er war unter anderem beim Abtransport zweier vom “IS” ermordeter Schiitinnen zugegen. Im Oktober 2014 war er bei der Hinrichtung eines vom “IS” gefangen genommenen irakischen Offiziers dabei. Unmittelbar vor dessen Ermordung demütigte er den Gefangenen, indem er ihn unter anderem beschimpfte und bespuckte.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft als Überhaft angeordnet hat.