#Hamburger Hauptbahnhof: Mann führt “#Überlebensmesser” zu seiner #Verteidigung mit sich!

Am 24.05.2018 gegen 02.30 Uhr entdeckten Bundespolizisten bei einem Mann (m.29) nach einer Überprüfung der Personalien in der Hosentasche ein sogenanntes “Überlebensmesser” mit einer Klingenlänge von 15 cm.

Da das Führen eines feststehenden Messers mit einer Klingenlänge über 12 cm in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz verboten ist, wurde das Messer sichergestellt. Der polizeilich bekannte Mann gab gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten an, dass er das Messer zu seiner Verteidigung mit sich führte.

Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde ein OWI-Verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

Pressesprecher