HAMMER-URTEIL IN BUDAPEST! WIE LINKSEXTREME GEWALT EINEN DEUTSCHEN HINTER GITTER BRACHTE

Schock-Urteil in Budapest: Das dortige Stadtgericht hat den Deutschen Maja T. schuldig gesprochen. Nach Überzeugung der Richter war Maja T. als Teil der berüchtigten Hammerbande an brutalen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt. Die Taten ereigneten sich rund um den sogenannten „Tag der Ehre“, ein umstrittenes SS-Gedenken, das in Ungarn geduldet wird. Mit Schlagstöcken, Hämmern und Pfefferspray sollen mehrere Menschen attackiert worden sein, einige schwer verletzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Maja T. aktiv an mindestens zwei Überfällen beteiligt war. Das Ergebnis: lange Haft wegen versuchter lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Im Gerichtssaal war die Anspannung greifbar. Maja T., der sich selbst als non-binär bezeichnet, wirkte nervös, während die Richter ihr Urteil verlasen. Die Verteidigung hatte immer wieder betont, dass es keine direkten Beweise gebe. Keine belastenden Zeugenaussagen, keine DNA-Spuren. Stattdessen stützte sich die Anklage auf eine Kette von Indizien, vor allem auf Aufnahmen von Überwachungskameras in Tatortnähe. Für das Gericht reichte das aus. Der Vater von Maja T. verfolgte die Entscheidung fassungslos von der Zuschauerbank aus. Für ihn und die Familie ist das Urteil ein Justizdrama, für Ungarns Staatsanwaltschaft ein klares Signal gegen politische Gewalt.

Der Fall ist längst mehr als ein Strafprozess. Schon die Auslieferung aus Deutschland nach Ungarn sorgte für heftigen Streit. Das Bundesverfassungsgericht erklärte später, die Übergabe sei rechtswidrig gewesen, weil die Haftbedingungen für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft worden seien. Berichte über dauerhafte Videoüberwachung, Isolation und Ungeziefer in der Zelle sorgten für Empörung. Politiker aus Die LinkeBündnis 90/Die Grünen und SPD fordern die Rücküberstellung nach Deutschland. Gleichzeitig laufen hierzulande weitere Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande, unter anderem an den Oberlandesgerichten in Dresden und Düsseldorf. Klar ist: Das Urteil von Budapest entfacht eine explosive Debatte über linksextreme Gewalt, Haftbedingungen im Ausland und die Grenzen staatlicher Verantwortung – ein politischer und juristischer Sprengsatz, der Deutschland noch lange beschäftigen wird.

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