Am 29.11.2018 wurde ein 37-jähriger türkischer Staatsangehöriger aufgrund einer bestehender Fahndungsnotierung (Haftbefehl) bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Sabiha Gökcen/Türkei durch die Bundespolizei festgenommen.
Schon 2013 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500,-EUR verurteilt, beglich er diese nicht vollständig und missachtete ferner die ergangene Ladung zum Antritt der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe.
Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der nunmehr fälligen -32- tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover