Harbarth: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sorgt sich um den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Osteuropa. "Die Entwicklung in einigen europäischen Staaten weg von einem Rechtsstaat und damit weg von der Gewährleistung von Recht und Freiheit sowohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaft ist besorgniserregend", sagte Harbarth der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagsausgabe). Allein die derzeitige polnische Regierungspartei habe mit über zehn Gesetzen versucht, in das Justizsystem einzugreifen.

"Der EU-Vertrag enthält ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit in Europa. Dies schließt die Unabhängigkeit der Gerichte ein. Hieran haben sich alle Mitgliedstaaten zu halten", sagte Harbarth als Vertreter des Karlsruher Gerichts.