Haren – Mit lebenden Köderfischen verbotswidrig geangelt!

 

Haren  – Bislang unbekannte Täter haben vermutlich am Mittwochmorgen drei Angelgrundleinen mit lebenden Köderfischen ausgelegt. Die Vorrichtungen waren an einem Bunkerboot im Bereich des Neuen Hafens angebracht. Nach einem Zeugenhinweis wurden die Grundleinen durch Beamte der Wasserschutzpolizei eingeholt. Zwei der drei Köderfische lebten zu dieser Zeit noch. Ihnen waren die Angelhaken kurz vor der Schwanzflosse durch den Körper getrieben worden. Das Angeln mit lebendigen Köderfischen ist verboten und stellt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar. Die Wasserschutzpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer (05931)9490 bei der Polizei Meppen zu melden.