Hartz IV: Kläger fordern mehr Geld vom Jobcenter

 

Halle. Das Bundessozialgericht hat die Forderung von Langzeitarbeitslosen nach der Übernahme höherer Wohnkosten in Flächenlandkreisen mit einem Grundsatzurteil bekräftigt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstag-Ausgabe). Im Zentrum der Verhandlung stand am Mittwoch die Frage, wie teuer die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern sein dürfen. Das Gericht befand die Vorgehensweise der Jobcenter zur Ermittlung einer angemessenen Miete für unzulässig und ordnete eine Überprüfung an.

Geklagt hatten Betroffene aus dem Harz, der Börde und dem Salzlandkreis. Die Landkreise hatte von einer Hamburger Firma eine Durchschnittsmiete für Hartz-IV-Empfänger errechnen lassen, die deutlich unter den Richtwerten des Bundessozialgerichtes liegt. “Für die Kläger und Menschen mit einem niedrigen Einkommen geht es um eine existenzielle Frage”, sagte der Vorsitzende Richter. Tausende Betroffene dürfen nun auf eine Erstattung nicht übernommener Wohnkosten hoffen.

 

Mitteldeutsche Zeitung