Hessen: Massive Staatsgewalt gegen Journalisten in Gießen (Teil 3)! DPA berichtet nicht über den Vorfall!

Massive Staatsgewalt

 

Auszug aus einem Schreiben an die Mitglieder der Landespressekonferenz Hessen: Werte Kollegen der Landespressekonferenz Hessen. Dem TV-Journalistenbüro sind am 5.12.2018 beim Landgericht Gießen 2 Kameras beschlagnahmt worden. 2 weitere Kollegen und ein Praktikant wollten einen öffentlichen Prozess beobachten und später – wenn die bekannten Sender kein Interesse am Material haben, was fast immer der Fall ist – die Beiträge über den Justizalltag im Netz auf entsprechenden Kanälen veröffentlichen. Wir alle haben uns beim Pressesprecher des Landgerichtes Gießen angemeldet und uns auf eine verfassungsgerichtliche Entscheidung – als Leitsatz formuliert – über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen des Ersten BVG Senats vom 19. Dezember 2007 – 1 BvR 620/07 – hingewiesen. Selbstverständlich hat eine betroffene Prozesspartei den Hessischen Rundfunk über diesen schweren Anschlag auf die Pressefreiheit hingewiesen. Dieser teilte mit, dass man keine Zeit habe das Thema aufzugreifen und sowieso zu viele Anfragen hätte, bei ganz wenig Sendezeit. Auch DPA-Frankfurt und Gießen wurden zeitnah informiert. Die Kollegin der DPA-Dependenz Gießen hat jetzt mitgeteilt, dass man in Absprache mit der DPA-Frankfurt nicht berichten wolle. Ach so ist das also – nur Übergriffe auf Journalisten in entsprechenden anderen Staaten sind berichtenswert ? Wir allerdings müssen uns z. Z. tatsächlich die Frage stellen, warum über diesem eklatanten Vorfall gegen die Pressefreiheit mit Beschlagnahmung von Arbeitsgeräten in den Leitmedien nicht berichtet wird. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender trotz Staatsvertrag keine Zeit oder Sendepatz über relevante Vorfälle der Behinderung der Presse und diesmal im eigenen Land haben, darf man doch sehr erstaunt sein. Denn die kleinsten Schubser auf deren Kameraleute werden je nach politischer Couleur tagelang in allen Lei(t)d-Medien problematisiert. Wenn aber offensichtliche (systemrelevante ?) Attacken gegen Kameraleute und Journalisten durch deutsche Behörden oder hier sogar durch ein Landgericht bekannt gemacht werden, bleibt es geradezu beängstigend ruhig. Wenn uns das gleiche in der Türkei, Russland oder andere Schurkenstaaten passiert wäre, wäre sicher auch eine Berichterstattung über die Übergriffe und Behinderungen hier möglich. Die Frage muss deshalb erlaubt sein, ob es systemrelevante und alternativlose Angriffe auf die Pressefreiheit und Journalisten durch die dritte Gewalt oder Behörden im Lande geben darf? Aber bei Angriffen auf Journalisten und Kameraleute im Ausland oder im Inland durch Demonstranten fordern die Leit- und Staatsmedien den Schutz der Pressefreiheit, weil diese/unser aller Freiheit ja so demokratierelevant sei. Und jetzt – es passiert nichts ! Copyrights: Text – TV-Journalistenbüro, Heinz Faßbender / Videofilm – Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de