Hessen: Nach Schüsse auf Linienbusse ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei gegen 43-Jährigen!

Bischoffen und Hohenahr: Schüsse auf Linienbusse / Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen 43-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft Wetzlar und die Kriminalpolizei Wetzlar ermitteln derzeit gegen einen 43-jährigen Mann aus dem Landkreis Gießen. Nachdem am Dienstagnachmittag (14.01.2020) Scheiben zweier Linienbusse beschädigt wurden, ist der Mann dringend tatverdächtig auf die Scheiben geschossen zu haben.

Am späten Dienstagnachmittag meldete sich der Busunternehmer bei der Herborner Polizei. Jeweils eine Scheibe von zwei Bussen wiesen Beschädigungen auf, die offensichtlich von Schüssen herrührten. Die Fahrer erklärten, dass der Täter mutmaßlich beim Vorbeifahren aus einem entgegenkommenden Pkw geschossen hatte. Hierbei wurden jeweils die Außenscheiben eines doppeltverglasten Fensters beschädigt. Geschosse drangen nicht ins Innere der Busse ein. In einem Fall handelte es sich um eine Leerfahrt, im zweiten Bus saßen zur Tatzeit neben dem Fahrer auch Schüler. Die Fahrer konnten erste Erkenntnisse zu einem konkreten Tatfahrzeug machen. Weitere Ermittlungen führten letztlich zu dem 43-jährigen Mann, der im Landkreis Gießen lebt. Die Staatsanwaltschaft in Wetzlar erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung sowie die Arbeitsstelle des dringend Tatverdächtigen. Polizisten der Kriminalpolizei Wetzlar nahmen ihn am 15.01.2020 vorläufig fest und vollstreckten die Beschlüsse.

Die Ermittler stellten Schusswaffen, die der dringend Tatverdächtige legal besitzt, Bekleidungsstücke, Datenträger sowie das mögliche Tatfahrzeug sicher. Die kriminaltechnischen Untersuchungen und Auswertungen dauern derzeit noch an.

Nach einer ersten Einschätzung der Ermittlungsbehörden liegt das Motiv in einer geschäftlichen Konkurrenzsituation.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 43-Jährige gestern (16.01.2020) einer Haftrichterin am Amtsgericht Wetzlar vorgeführt. Sie erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Sollte eine Kaution in Höhe von 100.000 Euro hinterlegt werden, könnte der Haftbefehl unter Auflagen außer Kraft gesetzt werden. Derzeit sitzt er in einer hessischen Untersuchungshaftanstalt ein.

 

Polizeipräsidium Mittelhessen