Hochwasserflut doch keine Naturkatastrophe? Hausdurchsuchungen wegen Verdacht des fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung und der Baugefährdung!

Durchsuchungen in NRW und in Thüringen

In einem bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung durch Unterlassen, der Baugefährdung sowie Verstoßes gegen das Bundesberggesetz im Zusammenhang mit der Havarie einer Kiesgrube in Erftstadt-Blessem durchsuchen mehr als 140 Beamtinnen und Beamte der Polizei derzeit über 20 Büro- und Wohnanschriften in Nordrhein-Westfalen sowie ein Objekt in Thüringen.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass sich am Südrand des zur Ortslage Blessem gelegenen sogenannten Altbereichs der betroffenen Kiesgrube kein den behördlichen Bestimmungen entsprechender Hochwasserschutzwall und zudem unzulässig steile Böschungen befunden haben. Beide Aspekte können ursächlich für das Eindringen großer Wassermassen am 14./15.07.2021 in die Kiesgrube gewesen sein. Eine sogenannte rückschreitende Erosion soll die Ortslage Blessem sodann unterspült und zum Einsturz mehrerer Wohnhäuser geführt haben.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen den Eigentümer und Verpächter des Tagebaus, fünf Beschuldigte der Betreibergesellschaft mit Sitz in Bergheim sowie vier Beschuldigte der Bezirksregierung Arnsberg als der nach dem Bundesberggesetz zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.

Durchsuchungsbeschlüsse werden insbesondere in Bergheim, Erftstadt, Köln und Dortmund vollstreckt. Die zur Auffindung und Sicherstellung verfahrensrelevanter Unterlagen dienenden Durchsuchungsmaßnahmen erstrecken sich auch auf Räumlichkeiten – unverdächtiger – Beratungs- und Tiefbauunternehmen sowie Sachverständigen- und Vermessungsbüros.

 

Polizeipräsidium Köln