Innere Sicherheit: Kommunale Behörden können Gefährder nicht überwachen!

 

 

 

Osnabrück – Städtetag: Kommunale Behörden können Gefährder nicht überwachen

Hauptgeschäftsführer Dedy: “Das ist Aufgabe der Polizei” – Warnung vor Plänen des Bundes

Osnabrück. Der Deutsche Städtetag hat sich gegen den Plan ausgesprochen, wonach kommunale Ausländerbehörden Gefährder mit elektronischen Fußfesseln überwachen sollen. Straf- und Gewalttaten zu bekämpfen, sei eindeutig Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Dazu zähle auch, Gefährder zu überwachen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Montag).

Er bezog sich auf eine Bundestagsanhörung an diesem Montag (27.3.). Dabei geht es um das Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Der Bund will es den Ländern freistellen, ob sie selbst die Gefährder mittels elektronischer Fußfessel überwachen oder die Kommunen damit beauftragen. Die Überwachung von Personen, die die innere Sicherheit gefährden könnten, sei eine sehr sensible Aufgabe, meinte Dedy dazu. Diese den kommunalen Ausländerbehörden aufzubürden, sei nicht sinnvoll. Die Ämter seien weder technisch noch personell dafür ausgestattet.

 

 

 

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