IRRE GERICHTS-SCHLACHT UM FORENSIK-PATIENTEN!BUNDESVERFASSUNGSGERICHT MUSS THOMAS KREBS VOR NEUEM GUTACHTEN-SKANDAL SCHÜTZEN!

In der Rupert-Mayer-Klinik für Forensische Psychiatrie in Lohr am Main tobt ein dramatischer Kampf um Grundrechte und Freiheit von Thomas Krebs, der dort im Maßregelvollzug sitzt und sich nun mit einer Verfassungsbeschwerde direkt an die höchsten Richter in Karlsruhe wendet. Im Zentrum: ein Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Würzburg, die den Befangenheitsantrag gegen den langjährigen forensischen Spitzenpsychiater Prof. H.-P. V. einfach abgebügelt haben soll – obwohl dessen jahrzehntelange Leitungsfunktion in einer Schwesterklinik des gleichen Bezirks-Trägers nach Meinung des Untergebrachten den Anschein von Nähe, Abhängigkeit und Netzwerken weckt. Krebs sieht darin einen massiven Angriff auf sein Recht auf rechtliches Gehör, auf ein faires Verfahren und auf seine persönliche Freiheit, weil über die Fortdauer seiner Unterbringung weiterhin auf Basis eines Gutachtens entschieden werden könnte, das er als nicht unabhängig akzeptiert.

Hinter Aktenzeichen, Paragrafen und juristischen Floskeln steckt ein menschliches Drama, das typisch ist für den harten Alltag der Forensik: Psychisch kranke Straftäter, jahrelange Unterbringung hinter Mauern, jede Entscheidung über Lockerungen oder Entlassung hängt an psychiatrischen Expertisen, die für die Betroffenen faktisch über Leben, Zukunft und Hoffnung entscheiden. Genau an dieser empfindlichsten Stelle der Freiheit greift die Verfassungsbeschwerde an: Das Landgericht Würzburg soll sich zu bequem auf Stellungnahmen aus dem Bezirkskrankenhaus-Umfeld gestützt, Einwände als bloßes „Missverständnis“ abgetan und die besondere Macht eines forensischen Gutachtens in Unterbringungsverfahren verkannt haben, obwohl Europäische Menschenrechtskonvention und deutsche Grundrechte bei Freiheitsentzug allerhöchste Sorgfalt, Distanz und Transparenz verlangen. Für Krebs geht es nicht nur um juristische Dogmatik, sondern um die nackte Angst, dass ein einziges, aus seiner Sicht nicht neutrales Gutachten seine Unterbringung auf unbestimmte Zeit verlängert – mit der Folge, dass Stacheldraht, geschlossene Stationen und engmaschige Kontrollen weiter seinen Alltag bestimmen.

Mit dem Eilantrag nach Karlsruhe zieht der Untergebrachte jetzt die Notbremse und fordert, dass Prof. V. vorerst komplett aus dem Verfahren herausgehalten wird, bis das Bundesverfassungsgericht geklärt hat, wie unabhängig ein forensischer Gutachter sein muss, wenn er über die Freiheit eines Menschen mitentscheidet. Die Richter in Karlsruhe sollen dem Landgericht untersagen, V. überhaupt mit der Begutachtung zu beauftragen, sein Gutachten zu verwerten oder Beschlüsse darauf zu stützen – notfalls müsse ein völlig neuer, unbefangener Experte bestellt werden, der in keinerlei institutioneller Nähe zum Klinikverbund des Bezirks Unterfranken steht. Während draußen in Lohr am Main der Klinikbetrieb im Bezirkskrankenhaus, der Rupert-Mayer-Klinik und der forensischen Ambulanz weiterläuft, hängt drinnen für Thomas Krebs alles an der Frage, ob die Justiz seine Angst vor einem möglichen Gutachter-Filz ernst nimmt – oder ob ausgerechnet im sensibelsten Bereich der forensischen Psychiatrie der letzte Schutzwall der Verfassung bröckelt.

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