Jobcenter kürzen Regelsatz für verheiratete Flüchtlinge um 41 Euro!

Flüchtling-NEWS

 

 

 

 

Berlin – Flüchtlinge erhalten offenbar in einigen Fällen den reduzierten Hartz-IV-Satz für Bedarfsgemeinschaften, obwohl ihre Partner sich noch im Heimatland der Betroffenen aufhalten oder erst auf dem Weg nach Deutschland sind. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung “neues deutschland” (Donnerstagausgabe). Aus einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter gehe hervor, dass Verheirateten der reduzierte Satz nach Regelbedarfsstufe 2 in Höhe von 368 statt 409 Eurozu zahlen sei, auch »wenn vorübergehend kein gemeinsamer Wohnsitz genommen werden kann«. Dies gelte zum Beispiel, wenn der Ehepartner »noch im Herkunftsland oder einem Flüchtlingslager in einem angrenzenden Land« lebt, sich auf dem Weg nach Deutschland befindet, sein Aufenthalt derzeit aber unbekannt ist oder ständig wechselt. Auch bei Ehepartnern in Deutschland sei von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen, selbst wenn diese »einem anderen Bundesland, einem anderen Ort oder einer anderen Unterkunft zugewiesen« wurden.

Wie “neues deutschland” berichtet, hatte sich die Linksfraktion im Bundestag nach Hinweisen aus Beratungsstellen für Flüchtlinge zu diesem Thema in einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung gewandt. Jan Korte, Vize-Fraktionschef der Linken, verwies dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2013, wonach solche Leistungskürzungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn beide Partner in einer Haushaltsgemeinschaft tatsächlich “aus einem Topf wirtschaften” und dadurch Einsparmöglichkeiten erzielen können. In ihrer Antwort räumte die Bundesregierung dem Bericht zufolge ein, in den dargestellten Fällen sei der volle Regelbedarf in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 zu zahlen. Sie kündigte weiter an, die Bundesagentur für Arbeit werde prüfen, ob die angesprochenen Meldungen von Beratungsstellen “Anlass zu Klarstellungen” geben, so “neues deutschland”. Das Argument, die Eheleute seien ja nicht “dauernd getrennt lebend”, widerspreche nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch der Rechtsprechung, sagte Jan Korte gegenüber der Zeitung. “Anerkannten Flüchtlingen stehen ungekürzte Leistungen nach Hartz IV zu, solange ihre Partnerinnen und Partner noch im Ausland leben.”

 

 

 

 

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