Jobcenter verhängen mehr Hartz-VI-Sanktionen

Arbeitsamt in Aschersleben, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Jobcenter haben im vergangenen November trotz der vom Bundesverfassungsgericht (BVG) verfügten Einschränkungen 66.275 neue Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Das berichtet "Bild" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach ist die Zahl der im November verhängten Sanktionen sogar um 1.575 Fälle oder 2,4 Prozent gegenüber Oktober gestiegen, dem letzten Monat vor der BVG-Entscheidung.

Dabei hatte das Gericht die Sanktionspraxis der Jobcenter am 5. November für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richter hatten geurteilt, dass Strafen gegen Leistungsempfänger nicht zu einer außergewöhnlichen Härte führen und nicht untragbar sein dürften. Außerdem entschied das BVG, dass Hartz-IV-Empfängern maximal 30 Prozent der Leistungen gestrichen werden dürfen. Bis zu diesem Urteil hatten die Jobcenter mehrere Sanktionen addieren und Betroffenen die Leistungen sogar komplett streichen können. Obwohl das Verfassungsgerichtsurteil Anfang November verkündet wurde, haben sich die Zahlen der danach verhängten Sanktionen im Vergleich zu den Vormonaten nicht wesentlich verändert. Wie "Bild" berichtet, wurden im November allein wegen Meldeversäumnissen 50.168 neue Sanktionen verhängt. Außerdem gab es 7.795 Strafen, weil Hartz-IV-Empfänger die Aufnahme einer Arbeit verweigert hatten. In 5.837 Fällen hatten sie gegen Eingliederungsvereinbarungen verstoßen. Die Kürzungen fielen aber deutlich niedriger aus: Im Schnitt wurden den Betroffenen die Leistungen im November nur noch um 95 Euro/Monat gekürzt. In den ersten zehn Monaten 2019 betrug die Kürzung noch im Schnitt 111 Euro.

Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, über dts Nachrichtenagentur