Großer Wirbel hinter dicken Anstaltsmauern und vor den Schranken der bayerischen Justiz! Der psychisch kranke Mann, der wegen gefährlicher Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit in einer geschlossenen Klinik untergebracht ist, kämpfte verbissen um Schritte in die Freiheit. Er forderte vehement den unbegleiteten Ausgang aus dem gesicherten Bereich, doch die Klinikleitung stellte sich zunächst quer. Diese strikte Ablehnung war jedoch ein schwerer Formfehler der Verantwortlichen, da dem Betroffenen die genaue Begründung erst viel zu spät schwarz auf weiß mitgeteilt wurde. Das zuständige Landgericht rügte dieses Vorgehen scharf und stellte klar, dass auch Insassen im Maßregelvollzug ein Recht auf sofortige Aufklärung über folgenschwere Justiz-Entscheidungen haben.
Die behandelnden Ärzte sahen in dem Mann zu diesem Zeitpunkt nämlich eine tickende Zeitbombe für die Allgemeinheit. Laut den detaillierten Berichten der Behandler litt der sportliche Insasse unter erheblichem Größenwahn sowie Verfolgungswahn, verweigerte strikt seine dringend benötigten Medikamente zur Stimmungsstabilisierung und sah das gesamte therapeutische Personal als erbitterte Feinde an. Besonders brisant für die Sicherheit: Der Patient verfügt über eine professionelle Ausbildung im Nahkampf aus seiner Vergangenheit und ist körperlich in einer extremen Spitzenform. Die Klinik befürchtete deshalb im Falle von Alleingängen eine akute Fluchtgefahr sowie unberechenbare Gewaltattacken gegen unschuldige Menschen, Ärzte oder herbeigerufene Polizisten. Aufgrund dieser massiven Sicherheitsbedenken stuften die Richter die darauffolgende, ordnungsgemäß begründete Blockade der Klinik als völlig rechtens ein.
Nach dem langen Hin und Her wendete sich das Blatt für den rebellischen Klinik-Insassen überraschend doch noch zum Guten. In der weiteren Folgezeit verbesserte sich die zuvor so zerrüttete Beziehung zum behandelnden Oberarzt spürbar, das therapeutische Band festigte sich und die krankhaften Wahnvorstellungen gingen im Klinikalltag deutlich zurück. Die Sprache des multiprofessionellen Teams änderte sich positiv, die Klinik zeigte schließlich grünes Licht und versetzte den Mann in die ersehnte Stufe für Freigänge ohne Aufpasser. Die beträchtlichen Kosten des nervenaufreibenden Rechtsstreits vor der Strafvollstreckungskammer mussten sich der Kläger und die Staatskasse schlussendlich teilen.
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