Justiz-Eilmeldung: STA Leipzig bekommt erste Ansprechperson für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ)

Ab 1. Februar 2021 steht bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Staatsanwältin Mareen Klenke als Ansprechperson für LSBTTIQ* zur Verfügung.

LSBTTIQ* steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen – der Stern berücksichtigt Menschen, die sich nicht ausschließlich auf einen der Begriffe festlegen lassen möchten. Betroffene und Zeug*innen vorurteilsmotivierter Hasskriminalität gegen LSBTTIQ* können sich telefonisch unter der Nummer 0341 2136 183 oder per E-Mail unter der Adresse gemeinsam-gegen-hass@stal.justiz.sachsen.de direkt und persönlich an die Ansprechperson wenden. Die Ansprechperson nimmt Strafanzeigen auf, beantwortet Fragen zum Strafverfahren, vermittelt Betroffene und Hilfesuchende an die zuständigen Ermittlungsbeamt*innen der Polizeidirektion Leipzig und stellt Kontakt zu den Opferschutzbeauftragten der Polizeidirektion Leipzig sowie Hilfsorganisationen her. Mit vorurteilsmotivierter Hasskriminalität sind alle Straftaten wie zum Beispiel Beleidigungen, Nötigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen gemeint, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richten, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, aber auch wegen jeder nicht-heteronormativen Lebensweise.

Die Ansprechstelle für LSBTTIQ* bei der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde in Umsetzung des sächsischen Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen geschaffen. Studien zu Folge trauen sich LSBTTIQ* nur in den seltensten Fällen, gegen sie gerichtete Straftaten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Als Gründe hierfür werden auch mangelndes Vertrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und Angst vor Fragen sowie Schuldzuweisungen genannt. Die Ansprechperson bei der Staatsanwaltschaft Leipzig hat deshalb den Anspruch, Betroffenen mit der nötigen Sensibilität zu begegnen, Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens zu beantworten und auf diese Weise bestehende Hemmnisse bei der Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden bzw. der Anzeigenerstattung abzubauen. Nur wenn sich Betroffene und Zeug*innen an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, können Straftaten aufgeklärt und Täter*innen verfolgt werden.

Die Ansprechperson der Staatsanwaltschaft Leipzig kooperiert mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, wie beispielsweise dem RosaLinde Leipzig e.V., dem RAA Leipzig e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk Sachsen e.V. und anderen zivilgesellschaftlichen Vereinen, da bekannt ist, dass Betroffene sich oft zunächst dorthin wenden und erst danach entscheiden, ob sie Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden aufnehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.justiz.sachsen.de/stal/content/1715.htm

Quelle: Staatsanwaltschaft Leipzig