Justiz-Fake: Falsche Post von der Staatsanwaltschaft!

 

Ort:      Bad Düben; OT Bad Düben
Zeit:     31.07.2017

Ein Strafbefehl kann einem schon mal ins Haus flattern. Allerdings wissen die Empfänger normalerweise, wofür sie den bekommen. Polizeiliche Ermittlungen gehen voraus, man wird als Beschuldigter in einem Strafverfahren gehört. In der Regel weiß der Regelbrecher auch, was er zuvor falsch gemacht hatte. Nicht so im Fall einer 83-jährigen Rentnerin aus Bad Düben: Sie bekam ein Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft zugesandt, in dem sie zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 18.600 Euro aufgefordert wurde. Zumindest eine Anzahlung in Höhe von 6.200 Euro sollte sie leisten. Argwöhnisch, da sie sich als immer rechtschaffend und gesetzestreu betrachtet und auch gar nichts von einem Verfahren gegen sie wusste, erst recht nicht aus Berlin, zog sie ihre Tochter zu Rate. Die erstattete dann Anzeige bei der Polizei. Bereits am 02.08.2017 wurde ein weiterer gleich gelagerter Fall aus Bad Düben bekannt. Der Empfänger des Schreibens war hier bereits verstorben. Die Kriminalpolizei ermittelt. (Ber)


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