Riesenalarm in Sachsen: Ausgerechnet aus dem Maßregelvollzug Altscherbitz im Landkreis Nordsachsen ist ein als potenziell gefährlich eingestufter Straftäter geflohen. Der 22 Jahre alte Afghane Muhamad M. soll seinen Aufpassern während eines Spaziergangs auf dem Gelände der psychiatrischen Einrichtung davongelaufen und anschließend aus dem gesicherten Bereich entkommen sein. Die Flucht ereignete sich bereits am Freitag, dem 25. September 2026, gegen 16 Uhr. Seitdem läuft die Fahndung. Die Polizei nimmt die Sache ausgesprochen ernst. Polizeisprecher Paul Engelmann, 36, erklärte gegenüber BILD, aufgrund der bisherigen Taten des Gesuchten könne nicht ausgeschlossen werden, dass von dem 22-Jährigen eine Gefahr ausgehe. Wer den Mann sehe, solle deshalb nicht selbst eingreifen, sondern sofort die Polizei über den Notruf 110 verständigen. Bereits kurz nach dem Verschwinden wurde mit einem Großaufgebot die Umgebung der Klinik im Schkeuditzer Ortsteil Altscherbitz abgesucht. Schkeuditz hat rund 19.200 Einwohner und liegt unmittelbar vor den Toren Leipzigs. Doch von dem Flüchtigen fehlte zunächst jede Spur. Besonders brisant: Muhamad M. war nicht wegen eines Bagatelldelikts in der Einrichtung untergebracht. Er war nach mehreren Gewalttaten in den Maßregelvollzug gekommen. Der Gesuchte spricht nach den vorliegenden Angaben nur gebrochen Deutsch, seine Muttersprache ist Persisch. Die zentrale Frage lautet nun: Wie konnte ein Mann, vor dem die Polizei ausdrücklich warnt, während eines Spaziergangs seinen Begleitern davonlaufen und die Einrichtung verlassen?
Die Vorgeschichte des Falls macht die Flucht noch schwerwiegender. Nach BILD-Informationen war Muhamad M. erst im Juli 2026 am Landgericht Leipzig im Rahmen eines Sicherungsverfahrens dauerhaft im Maßregelvollzug untergebracht worden. Hintergrund waren schwere Vorwürfe. Bereits im August 2025 soll er einem Mann auf der Eisenbahnstraße in Leipzig das Mobiltelefon gestohlen haben. Als der Eigentümer sein Handy zurückforderte, soll Muhamad M. mit einem Messer zugestochen und den Mann direkt in die Brust getroffen haben. Das Opfer musste notoperiert werden, nach den vorliegenden Angaben rettete die Operation sein Leben. Damit war die Gewaltserie offenbar noch nicht beendet. Wenig später soll der Afghane einen Barbetreiber bedroht haben. Die Leipziger Zeitung berichtete über den späteren Prozess und zitierte Äußerungen, die der Angeklagte bei der Tat gemacht haben soll. Demnach soll er „Allahu Akbar“ gerufen und seinem Gegenüber gesagt haben: „Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten.“ Im Gerichtsverfahren wurde der Mann psychiatrisch begutachtet. Dabei soll eine Schizophrenie festgestellt worden sein. Das Gericht ordnete deshalb seine dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug an. Genau diese Unterbringung sollte sowohl einer Behandlung dienen als auch Gefahren für andere Menschen verhindern. Nun aber ist der 22-Jährige auf freiem Fuß. Aus einer Einrichtung, in der er nach mehreren schweren Gewalttaten untergebracht worden war, konnte er offenbar während einer alltäglichen Lockerungsmaßnahme entkommen. Das sorgt nicht nur für eine großangelegte Fahndung, sondern wirft zwangsläufig Fragen nach der Beaufsichtigung und den Sicherheitsvorkehrungen innerhalb des Maßregelvollzugs auf.
Die Polizei hat inzwischen eine genaue Beschreibung des Gesuchten veröffentlicht. Muhamad M. ist etwa 1,78 Meter groß und wird auf ein scheinbares Alter zwischen 20 und 25 Jahren geschätzt. Er hat eine hagere Statur. Anders als auf dem veröffentlichten Fahndungsfoto soll er inzwischen einen schwarzen Igelschnitt tragen. Sein Vollbart ist dagegen weiterhin vorhanden. Zum Zeitpunkt seiner Flucht trug er eine hellblaue Windjacke, blaue Jeans und Turnschuhe. Die Ermittler fragen ausdrücklich: „Wer erkennt den Mann auf den Bildern? Wer weiß, wo er sich aufhält?“ Nach dem Entflohenen wird mit Haftbefehl gesucht. Hinweise sollen umgehend über den Polizeinotruf 110 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle gemeldet werden. Gleichzeitig wächst der Erklärungsdruck auf die Verantwortlichen. BILD richtete an das zuständige sächsische Sozialministerium die Frage, wie Muhamad M. überhaupt fliehen konnte und wer für seine Beaufsichtigung verantwortlich war. Eine Antwort stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch aus. Damit bleibt neben der Suche nach dem Flüchtigen eine zweite entscheidende Frage offen: Wie konnte ein erst wenige Monate zuvor nach schweren Gewalttaten dauerhaft untergebrachter Mann seinen Aufpassern während eines Spaziergangs entwischen? Solange Muhamad M. nicht gefunden ist, bleibt die Polizei in Alarmbereitschaft – und warnt die Bevölkerung ausdrücklich davor, sich dem Gesuchten selbst zu nähern.
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