#Justiz: #Nur 600 Euro #Strafe für #ukrainische #Frau #wegen #versuchten #Einschleusens von #Ausländern!

 

Görlitz  – Wegen des versuchten Einschleusens von Ausländern verurteilte das Amtsgericht Rosenheim im vergangenen Oktober eine ukrainische Frau zu einer Geldstrafe i. H. v. 600,00 Euro. Weil die Verurteilte anschließend nicht zahlte, stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Vollstreckungshaftbefehl auf sie aus. Auf diesen Haftbefehl sind Bundespolizisten in der letzten Nacht aufmerksam geworden, als sie die Ukrainerin in einem ukrainischen Reisebus bei Kodersdorf kontrollierten.

Schließlich kam sie in Gegenwart der Streife ihrer Zahlungspflicht nach und beglich ihre Schulden einschließlich der angefallenen Verfahrenskosten. Der Haftbefehl wurde daraufhin gelöscht, die Reise konnte fortgesetzt werden.

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf